Grillvergnügen ja, aber sicher
Kurhessen | Ob Bratwurst, Steak oder Gemüsespieß – sobald es draußen wärmer wird, gehört Grillen wieder zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen. Wohin man schaut, überall glüht die Holzkohle: auf dem Balkon, im Garten, im Park, am Strand. Und wie das duftet, köstlich.
Doch das Vergnügen ist nicht ganz ungefährlich: Jährlich verletzen sich mehrere tausend Menschen beim leichtsinnigen Umgang mit dem Feuer. Stichflammen oder Verpuffungen entstehen zum Beispiel, wenn ungeduldige Grillmeister Spiritus auf die glühenden Kohlen schütten. Schwere Brandblasen können entstehen, wenn besonders Hungrige das Fleisch mit den Händen vom Rost nehmen, statt mit der Grillzange. Ein Gasgrill kann explodieren. Hier gilt es, die Gasflasche überprüfen zu lassen und leere Flaschen sofort zu entsorgen. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Grill – egal, ob Holzkohle oder Gas – einen sicheren Stand hat. Am besten in der Nähe des Grills einen Eimer Wasser platzieren.
Erste Hilfe bei Brandverletzungen
„Als Faustregel gilt: Bei schweren, großflächigen Verbrennungen im Gesicht, an den Händen oder den Genitalien sofort den Rettungsdienst rufen“, empfiehlt Marc Dickey, Ausbildungsleiter der Johanniter im Regionalverband Kurhessen. Auch bei Verletzungen, die größer sind als ein Handteller, sollte in jedem Fall professionelle Hilfe gerufen werden. „Bei kleinflächigen Brandverletzungen (z. B. Finger) kann zur sofortigen Schmerzlinderung die Verbrennung mit normal temperiertem Wasser ca. zwei Minuten gekühlt werden. Große Brandwunden nicht kühlen, es besteht die Gefahr der Unterkühlung sowie einer starken Belastung des Kreislaufs“, betont Dickey. Offene Wunden sollten schnell steril abgedeckt werden, damit sie sich nicht entzünden. Dafür eignet sich etwa ein steriles Verbandstuch aus dem PKW-Verbandkasten.
Vorsicht ist geboten, wenn Kinder dabei sind. Es gilt: Kinder weg vom Grill! „Besonders umstehende kleine Kinder sind gefährdet, wenn sich der Grillrost auf ihrer Kopfhöhe befindet“, warnt er. Plötzlich entstehende Flammen könnten sie im Gesicht schwer verletzen. „Im Ernstfall gilt: Sofort die 112 anrufen!“
Wenn die Kleidung einer Person durch Stichflammen Feuer gefangen hat, ist schnelles Handeln lebensrettend: Mit einer Decke lassen sich die Flammen ersticken. Helfer sollten die Person auf dem Boden hin und her wälzen und sie ggf. mit Wasser übergießen. Keine Feuerlöscher verwenden! Eine weitere Gefahr droht bei schweren, großflächigen Verbrennungen sowie bei Gesichtsverbrennungen: „Häufig sind Atem- und Kreislaufstörungen die Folge. Deshalb sollten Ersthelfer unbedingt Atmung und Kreislauf der verletzten Person beobachten, bis der Rettungsdienst eintrifft“, rät Dickey.
Quelle: PM Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.Kassel