Ausgaben für Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Jahr 2015 verdoppelt (162/2016)

  • Hessisches Statitistisches Landesamt331 Millionen Euro für Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber ausgegeben
  • 80 Prozent für „Regelleistungen“ (Grundleistung und Hilfe zum Lebensunterhalt) verwendet
  • 90 Prozent der Ausgaben tragen die Landkreise und kreisfreie Städte

In Hessen wurden im Jahr 2015 brutto knapp 331 Millionen Euro für Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber von den örtlichen Trägern und dem überörtlichen Träger aufgewendet. Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamts waren das knapp 163 Millionen Euro mehr oder fast doppelt so viel als im Jahr 2014. Nach Abzug der Einnahmen lagen die Nettoausgaben (reine Ausgaben) bei 326 Millionen Euro.
Von den Bruttoausgaben wurden 266 Millionen Euro (80 Prozent) für die „Regelleistungen“ (70 Prozent für die Grundleistungen (gemäß § 3 AsylbLG) und 10 Prozent als Hilfe zum Lebensunterhalt (gemäß § 2 AsylbLG)) verwendet.

Statistik

Die Grundleistungen erfolgten mit 62 Prozent in Form von Geldleistungen und 38 Prozent in Sachleistungen; Wertgutscheine wurden praktisch nicht mehr verteilt.

Knapp 65 Millionen Euro oder knapp 20 Prozent entfielen auf „Besondere Leistungen“, wie z.B. Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, Arbeitsgelegenheiten, sonstige Leistungen sowie Leistungen für Pflege oder Eingliederungshilfe.

Gegenüber 2014 stiegen die Ausgaben der „Besonderen Leistungen“ um 70 Prozent.
191 Millionen Euro (knapp 58 Prozent) der Bruttoausgaben für Asylbewerberinnen und Asylbewerber wurden in Einrichtungen eingesetzt. Das waren 115 Prozent mehr als im Jahr 2014. Außerhalb von Einrichtungen wurden 140 Millionen (42 Prozent) aufgewendet, 78 Prozent mehr als 2014.
90 Prozent der Ausgaben wurden von örtlichen Trägern (Landkreisen und kreisfreien Städten) erbracht. Der überörtliche Träger, die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung, leistete einen Anteil von 10 Prozent der Zahlungen.

Rein rechnerisch hatte im Jahr 2015 jede Einwohnerin und jeder Einwohner Hessens 54 Euro, ebenfalls doppelt so viel wie 2014, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufzuwenden.

 

Pressemeldung des Statistischen Landesamtes

(CB)

NHR

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte löse zur Spamvermeidung diese Rechenaufgabe (in Zahlen): * Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner