Barrierefreies Leben in Frankfurt

Im öffentlichen Raum bemüht sich die Stadt Frankfurt am Main um nachhaltige Barrierefreiheit. In den eigenen vier Wänden herrscht bei vielen Frankfurterinnen und Frankfurtern hingegen Nachholbedarf.
Wohnraum barrierefrei gestalt
Egal ob Stadtwohnung oder Einfamilienhaus: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den eigenen Wohnraum barrierefrei und damit altersgerecht zu gestalten. Häufig kann mit den richtigen Umbauten sogar der Umzug in ein Pflegeheim verhindert werden. Doch wie gestalte ich eine Wohnung bzw. ein Haus barrierefrei und muss ich die Kosten komplett selber tragen
Vorsicht bei Begrifflichkeite
Barrierefrei, barrierearm, behindertengerecht, rollstuhlgerecht und altersgerecht: Es gibt unzählige Begriffe, die auf den ersten Blick das Gleiche meinen, bei genauem Hinsehen jedoch vollkommen unterschiedlich definiert sind.
So schreiben die DIN-Normen 18040-1 und 18040-2 konkrete Maße und Eigenschaften vor, die eingehalten werden müssen, um mit dem Wort “barrierefrei” werben zu dürfen – beispielsweise in Wohnungsanzeigen. Die oft genutzten Begriffe “rollstuhlgerecht”, “barrierearm” und “seniorengerecht” können hingegen frei interpretiert werden. Hier ist also Vorsicht geboten.
Barrierefrei: mehr als begehbare Duschen
Beim Thema Barrierefreiheit denken viele sofort an begehbare Duschen. Dabei ist der sanitäre Bereich nur einer von vielen. Auch Schlafzimmer und Küche müssen ausreichend Platz für Rollatoren oder Rollstühle bieten. Gleichzeitig sollte der Bodenbelag rutschfest und gut mit einer entsprechenden Mobilitätshilfe befahrbar sein.
Die größte Herausforderung im Alter und bei bestehender Gehbehinderung in jungen Jahren ist jedoch die Treppe. Im besten Fall bereitet einem das Treppensteigen lediglich Probleme und leichte Schmerzen. Teilweise ist es aber überhaupt nicht mehr möglich. Hier droht der Umzug in eine barrierefreie Wohnung fernab der gewohnten Umgebung. Im schlimmsten Fall erscheint das Pflegeheim als die einzig verbleibende Alternative.
Treppenlifte für jede Lebenssituation
Um das Hindernis Treppe sprichwörtlich aus dem Weg zu räumen, benötigen Betroffene häufig nichts weiter als einen Treppenlift. Sitzlifte und Hub- oder Plattformlifte für Rollstuhlfahrer zwar teuer, allerdings deutlich günstiger als ein privater Personenaufzug. Und: Genau wie andere Investitionen in Barrierefreiheit wird auch der Treppenlift-Einbau von verschiedenen Stellen subventioniert.
Matthias Korn, Geschäftsführer eines Treppenlift-Anbieters, der auch Fachberater in Frankfurt und anderen Teilen Hessens vermittelt, erklärt uns auf Nachfrage: “Neben der Möglichkeit, Zuschüsse zu beantragen, lassen sich die Kosten für den Einzelnen auch durch den Kauf eines gebrauchten Treppenliftes senken. Die Treppenlift-Miete rechnet sich für den privaten Verbraucher nur selten”. Für Veranstalter, die mit Barrierefreiheit werben wollen, sei die Miete jedoch eine sehr interessante Geschichte, so Korn
Zuschüsse und Fördermittel für barrierefreie Umbauten
Ab Pflegegrad 1 beteiligt sich die Pflegekasse einmalig mit bis zu 4.000 Euro pro Person an barrierefreien Umbauten. Pro Haushalt können maximal 16.00 Euro bezuschusst werden. Ein pflegebedürftiges Ehepaar erhält entsprechend eine Förderung von bis zu 8.000 Euro
Die direkte Beteiligung der Pflegekasse an den Kosten für Mobilitätshilfen wie Treppenlifte ist bei den gesetzlichen Kassen ausgeschlossen, da Treppenlifte nicht als Pflegehilfsmittel gelten. Bei den privaten Versicherern lohnt es sich jedoch nachzufragen.
Auch die KfW unterstützt altersgerechte Modernisierungen. Zur Wahl stehen ein zinsgünstiger Kredit sowie eine direkte Beteiligung in Höhe von max. 6.250 Euro, die nicht zurückgezahlt werden muss. Um diese beantragen zu können, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
Modernisierungen auch in Mietobjekten durchführbar
Falls barrierefreie Umbauten nachweislich notwendig sind, müssen Vermieter diese dulden. Das gilt nicht nur für den Wohnraum an sich, sondern auch für gemeinschaftlich genutzte Bereiche von Mehrfamilienhäusern.
Ist beispielsweise ein Treppenlift notwendig, um einer Mietpartei den barrierefreien Zugang zum eigenen Wohnraum zu ermöglichen, darf die Eigentümergemeinschaft den Einbau nicht untersagen. Die Kosten sind jedoch von der Mietpartei zu tragen.
Lediglich beim prophylaktischen Einbau zur Wertsteigerung des Objektes müssen alle Eigentümer zustimmen. Zudem sind baurechtliche Anforderungen an die Mindestlaufbreite der Treppen einzuhalten.