Sozial- und Integrationsminister Kai Klose stellt neuen hessischen Krankenhausplan mit COVID-19-Sonderkapitel vor.
Hessens Sozial- und Integrationsminister Kai Klose hat heute den neuen, vom Kabinett beschlossenen hessischen Krankenhausplan vorgestellt, der den bisher gültigen aus dem Jahr 2009 ablöst. Der Plan wurde in den vergangenen beiden Jahren erarbeitet, aus aktuellem Anlass wurde ihm ein Corona-Sonderkapitel angefügt. „Unser Plan bietet die Grundlage für eine zeitgemäße Weiterentwicklung der stationären Versorgung für Patientinnen und Patienten. Das Corona-Sonderkapitel als Teil des Krankenhausplans sorgt zudem dafür, dass im Bedarfsfall schnell Behandlungsmöglichkeiten für COVID-19-Patientinnen und -Patienten bereitgestellt werden und zugleich ausreichende Behandlungsmöglichkeiten für alle anderen dringlichen Fälle zur Verfügung stehen“, erklärt der Minister. Er hebt hervor, dass der neue Plan im breiten Konsens mit allen Beteiligten im Krankenhauswesen verabschiedet wurde.
„Im Zentrum des Plans steht das Wohl der Patientinnen und Patienten. Ein Fokus liegt deshalb auf der Patientengerechtigkeit, die wir der Bedarfsgerechtigkeit und qualitativen Hochwertigkeit der Behandlung gleichberechtigt an die Seite stellen: Die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser ist kein Selbstzweck, sondern soll dem Patientennutzen dienen. Deshalb binden wir auch Patientenvertreterinnen und
-vertreter bei der Weiterentwicklung des Krankenhauswesens ein.“
Im neuen Krankenhausplan hat die qualitativ hochwertige Versorgung einen höheren Stellenwert als bisher: „Wir orientieren uns an den vom gemeinsamen Bundesauschuss beschlossenen planungsrelevanten Indikatoren und den weiteren Vorgaben des Bundes, etwa zum Notfallstufenkonzept. Damit erreichen wir, dass sowohl die bundes- wie auch die landesrechtlichen Vorgaben zu einheitlichen Qualitätsanforderungen zusammengefasst werden“, erläutert der Minister.
Die gute Zusammenarbeit der unterschiedlichen Versorgungsbereiche des Gesundheitswesens sei ein weiterer wichtiger Punkt des Krankenhausplans, so Klose weiter. „Wir stärken deshalb den Stellenwert der sektorenübergreifenden Versorgung: Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen und der Hessischen Krankenhausgesellschaft diskutieren wir intensiv sektorenübergreifende Bedarfsfragen und vereinbaren Versorgungsziele sowie gemeinsame Maßnahmen“, sagt der Sozialminister.
Alle Bürgerinnen und Bürger in Hessen sollen einfachen – und im Notfall sehr schnellen – Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten. „Im Krankenhausplan 2020 haben wir deutlich herausgearbeitet, dass die Hilfsfrist des Hessischen Rettungsdienstgesetzes von zehn Minuten in Kombination mit den Erreichbarkeitsvorgaben dazu dient, die Versorgung in der Fläche zu sichern und den Zeitraum begrenzter medizinischer Versorgung möglichst kurz zu halten.“
Hessens Bevölkerung wird im Durchschnitt immer älter. „Dem demographischen Wandel tragen wir auch im Krankenhausplan Rechnung, indem wir die geriatrische Versorgung verstärkt in den Fokus nehmen, um für die zunehmende Zahl älterer Patientinnen und Patienten mit ihrem spezifischen Behandlungsbedarf möglichst optimal vorbereitet zu sein. Auf der Grundlage des Geriatriekonzepts ist bereits in den vergangenen Jahren ein schrittweiser Ausbau der Versorgungsstrukturen erfolgt. Wir behalten auch weiterhin sehr genau im Blick, ob und wie wir diese weiter anpassen müssen, um Seniorinnen und Senioren gut medizinisch zu betreuen“, so Klose abschließend.
Den Krankenhausplan und das Sonderkapitel finden Sie zum Download unter: https://soziales.hessen.de/presse/pressemitteilung/vorstellung-des-hessischen-krankenhausplans
PM: