Gefahr aus dem Wasserhahn: Verseuchen Legionellose Bakterien unser Trinkwasser ?
In Deutschland ist die Wasserversorgung vorbildlich: Die Wasserqualität ist hoch, die Leitungen sind dicht und regelmäßige Kontrollen durch die Betreiber und die Gesundheitsbehörden sorgen dafür, dass es auch so bleibt. Dennoch kann es auch bei uns, trotz hoher Standards, punktuell zu bakteriellen Verunreinigungen kommen. Die Legionellose ist in Deutschland eine der bedeutendsten, durch Wasser übertragbaren Krankheiten. Darüber, was Hausbesitzer und Verbraucher machen können, um das Risiko einer Erkrankung zu reduzieren, informiert das Gesundheitsamt der Region Kassel anlässlich des von den Vereinten Nationen ausgerufenen Weltwassertages (siehe Hintergrund).
„In wasserführenden technischen Systemen oder Anlagen wie Trinkwasser-Hausinstallationen können sich Legionellen (Bakterien) zu hygienisch und gesundheitlich relevanten Konzentrationen vermehren“, erläutert Thurid Marten, Leiterin des Sachgebietes Trinkwasser- und Umwelthygiene im Gesundheitsamt. Zu Erkrankungen können Legionellen insbesondere dann führen, wenn man legionellenhaltige Aerosole einatmet – etwa beim Duschen, in Whirlpools oder über Luftbefeuchtungsgeräte. Das Trinken legionellenhaltigen Wassers ist in der Regel nicht gefährlich.
Die Legionellose ist in Deutschland eine der bedeutendsten, durch Wasser übertragbaren Krankheiten, erläutert Dr. Karin Müller, Leiterin des Gesundheitsamtes Region Kassel. Sie kann als leicht verlaufende, grippeähnliche Erkrankung oder in Form einer Lungenentzündung auftreten. Weil sie fälschlicherweise oft für eine normale Grippe gehalten wird, wisse man über die tatsächliche Zahl der Krankheitsfälle nur sehr wenig. „Die Dunkelziffer ist riesig“, betont Dr. Karin Müller. In Stadt und Landkreis Kassel werden pro Jahr bis zu fünf Fälle gemeldet. Rund 700 Fälle von Legionellose wurden beim Robert Koch-Institut im Jahr 2012 in Deutschland registriert. Wissenschaftliche Schätzungen gehen von bundesweit jährlich 15.000 bis 30.000 unerkannten Krankheitsfällen aus.
Dabei gilt auch hier der Grundsatz: Vorsorgen ist besser als Heilen. Um bakteriellen Verunreinigungen vorbeugen zu können, sind die Betreiber von speziellen Warmwasseranlagen, sogenannten Großanlagen zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern, Hotels, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Schwimmbädern und Sporthallen, seit der Änderung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 verpflichtet, das Wasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen. Bei auffälligen Untersuchungsergebnissen müssen sie unverzüglich das Gesundheitsamt in Kenntnis setzen. „Ganz wichtig ist auch“, ergänzt Marten, „dass die Betreiber die Verbraucher, Mieter, Schwimmbadbesucher oder Hotelgäste in geeigneter Weise über die Qualität ihres Wassers und über mögliche Schutzmaßnahmen oder Verwendungseinschränkungen informieren müssen.“
Die Betreiber solcher Warmwasseranlagen sollten darauf achten, dass das zirkulierende System konstant mit mehr als 55 °C und der Speicher mit mindestens 60 °C betrieben werden. Aber auch die Verbraucher können gezielt zur Trinkwasserhygiene beitragen. Zum Beispiel sollten sie unbedingt vermeiden, dass das Wasser in Leitungen steht. Insbesondere nach längeren Standzeiten – zum Beispiel nach der Rückkehr aus dem Urlaub – sollten die Entnahmearmaturen vor dem Gebrauch gründlich für einige Minuten gespült werden. Strahlregler, Perlatoren, Duschköpfe und Duschschläuche sollten regelmäßig gereinigt oder ausgetauscht werden. Geräte wie Luftbefeuchter oder Inhalatoren sollten regelmäßig und gründlich gemäß den Herstellervorgaben gereinigt und bei Nichtbenutzung sauber und trocken aufbewahrt werden.
Aufgaben des Gesundheitsamtes
Das Gesundheitsamt berät bei allen Fragen zur Trinkwasserhygiene, zum ordnungsgemäßen Betrieb und zur Sanierung von Trinkwasser-Installationen sowie zur Umsetzung der Pflichten und Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder werden bezüglich der Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung vom Gesundheitsamt überwacht. Das Gesundheitsamt prüft, ob die bei Überschreiten einer in der Trinkwasserverordnung definierten Legionellenkonzentration durch den Betreiber ergriffenen Maßnahmen geeignet sind und kann ggf. weitere Maßnahmen anordnen.
Hintergrund
In Deutschland braucht man nur den Hahn aufdrehen und schon fließt es aus der Leitung so lange man will. Trinkwasser scheint hierzulande fast unbegrenzt zur Verfügung zu stehen. Nicht überall ist das so wie bei uns: Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge haben weltweit 900 Millionen Menschen kein Zugang zu sauberem Wasser. Der Weltwassertag wird seit 1993 jährlich am 22. März begangen. Er steht in jedem Jahr unter einem anderen Thema. Der Weltwassertag 2013 ist dem Motto „Wasser und Zusammenarbeit“ gewidmet. Die Vereinten Nationen wollen mit diesem Thema das Bewusstsein schärfen, dass Zusammenarbeit im Bereich der Wasserversorgung die Voraussetzung dafür ist, dass Wasser als wichtige Lebensgrundlage geschützt und erhalten bleibt.
Quelle: Presse und Öffentlichkeitsarbeit Stadt Kassel