Kita-Streik: Stadt wird Eltern zwei Drittel der Kostenbeiträge erstatten

KinderInsgesamt etwa 150.000 Euro wird die Stadt Kassel an die Eltern erstatten, deren Kinder im Frühsommer vom Streik der Erzieherinnen und Erzieher betroffen waren. Für die Tage, an denen die städtischen Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen geschlossen waren, soll den Eltern jetzt zwei Drittel ihrer gezahlten Betreungs- und Verpflegungs-Beiträge erstattet werden. Das schlägt der Magistrat der Stadt Kassel der Stadtverordnetenversammlung vor.

Während der Tarifverhandlungen wurden die städtischen Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen zwischen dem 8. Mai und dem 5. Juni bestreikt. Zahlreiche Kitas waren geschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Beiträge besteht grundsätzlich nicht. Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Juni jedoch beschlossen, dass der Magistrat prüfen solle, ob und inwieweit den Eltern die Entgelte angemessen zurückerstattet werden können.

Der Magistrat schlägt nun vor, 66,66 Prozent der entrichteten Kosten für Betreuung und Verpflegung zu erstatten. Die Beiträge werden nicht zu hundert Prozent erstattet, weil die Stadt Fixkosten zu tragen hatte: Zum Beispiel Kosten der Gebäudeverwaltung, Mieten und Personalaufwand bei dem Caterer, der sein Personal vorhalten musste, da nicht klar war, wie lange gestreikt wird. Erstattet werden die Kosten sowohl für Kita-Kinder, als auch für Grundschulkinder, die einen Hort besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kinder bzw. deren Eltern tatsächlich von dem Streik betroffen waren und das Kind nicht betreut wurde. Wurde das Kind im Rahmen des Notdienstes betreut, können die Elternbeiträge nicht erstattet werden.

Die Stadt Kassel wird nach vorläufigen Schätzungen insgesamt zirka 150.000 Euro an Beiträgen zurückerstatten. Die Stadtverordnetenversammlung wird in ihrer Sitzung am Montag, 14. Dezember, darüber entscheiden. Die Parlamentssitzung beginnt um 16 Uhr im Sitzungssaal der Stadtverordneten im Rathaus.

Anträge auf Kostenerstattung können dann bis 31. März 2016 gestellt werden.
Die Anträge können an das Jugendamt der Stadt Kassel, Obere Königstraße 8, Kassel gesandt oder direkt in den Kindertagesstätten abgegeben werden. Name, Adresse, Geburtsdatum des Kindes und Kita müssen im Antrag enthalten sein.

Quelle: Stadt Kassel

H.Jacob

Die Fotografie ist wie eine Perle, erst aneinander aufgeschnürt, ergeben sie ein Ganzes.

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