Stadt Kassel arbeitet an Verbesserung der Luftqualität

zeichen_270_-_zonenverkehrsverbot_bei_smog_stvo_1976-svgDie Luftqualität in Kassel ist in den vergangenen Jahren zwar besser geworden.

Dennoch müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um im Interesse der Gesundheit der Menschen in Kassel alle Grenzwerte einzuhalten.

„Die Stadt Kassel nimmt ihre Mitwirkungspflicht für die Luftreinhaltung im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sehr ernst. Auch wenn ein drohendes Zwangsgeld gegen das Land Hessen vorerst vom Tisch ist, besteht Handlungsbedarf“,  erklärte Stadtbaurat Christof Nolda am Donnerstagnachmittag im Ausschuss für Umwelt und Energie. Dort war ein detaillierter Fragekatalog des SPD-Stadtverordneten Harry Völler zum aktuellen Stand und zur Fortschreibung der Luftreinhalteplanung für den Ballungsraum Kassel Thema.

 

In Hessen ist das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständig für die Erstellung der Luftreinhaltepläne. Die Kommunen werden vom Ministerium aufgefordert, die Erarbeitung der Luftreinhaltepläne durch Maßnahmenvorschläge zur Senkung der Luftschadstoffe zu unterstützen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen das Land geklagt, um dieses dazu zu verpflichten die Luftreinhaltepläne für Wiesbaden und Darmstadt so zu ändern, dass der Stickstoffdioxid-Grenzwert eingehalten wird. Die DUH hatte gefordert, dies zur Not mittels eines Zwangsgeldes gegen das Land durchzusetzen. Da das Land seiner Verpflichtung zur Fortschreibung von Luftreinhalteplänen für Wiesbaden und Darmstadt nachgekommen ist, hat der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde des Landes gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes stattgegeben.

 

Auch der Luftreinhalteplan für Kassel muss fortgeschrieben werden. An der Aktualisierung wird derzeit gearbeitet. „Die Luftqualität in Kassel ist in den vergangenen Jahren zwar besser geworden“, erklärt Umwelt- und Gartenamtsleiterin Anja Starick. „Dennoch müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um im Interesse der Gesundheit der Menschen in Kassel alle Grenzwerte einzuhalten.“

 

Derzeit wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid um immer noch 3 µg/m³ überschritten. Hauptverursacher ist der Autoverkehr. In der Stadt trägt dieser zu 50 Prozent zur Stickstoffdioxid-Belastung bei,  im Ballungsraum Kassel mit fast 65 Prozent. Im Stadtgebiet hat es in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Maßnahmen gegeben, um den Autoverkehr zu optimieren oder durch Verlagerung auf den Umweltverbund aus Bus, Tram und Fahrrad zu verlagern. So wurde die Loßbergstraße ausgebaut und die Straßenbahn-Linie bis nach Vellmar verlängert.

 

Für die Fortschreibung der Luftreinhalteplanung hat die Stadt im März 2016 dem Ministerium einen zwanzigseitigen Maßnahmenkatalog übersandt, der unter anderem Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer und eine weitere Optimierung des Autoverkehrs vorsieht. umweltzoneAlle Maßnahmen zusammen reichen jedoch nicht, um den Grenzwert von 40 µg/m³ einzuhalten.

 

Für diesen Fall erwartet das Hessische Umweltministerium von der Stadt Kassel, eine Umweltzone einzuführen. Hierfür stellt das Umwelt- und Gartenamt am Donnerstag einen mit dem Straßenverkehrsamt abgestimmten Abgrenzungsvorschlag vor. Er zeigt, dass die Umweltzone nur in Teilen des Stadtgebietes erforderlich ist. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass die Stickstoffdioxid-Belastungen räumlich eng begrenzt auftreten, abhängig von Fahrzeug-Dichte und der baulichen Situation.Die Einfahrt in die Umweltzone ist auf Fahrzeuge mit der grünen Plakette beschränkt.

 

Die Einführung einer Umweltzone ist die weitreichendste Einzelmaßnahme auf kommunaler Ebene. Auch sie wird nach Einschätzung der Fachleute zur dauerhaften Einhaltung des Grenzwertes bei Stickstoffdioxid nicht sicher reichen. Von daher fordert auch die Stadt Kassel weitergehende Maßnahmen vom Land, vom Bund und von der Europäischen Union. Hierzu gehören unter anderem die spätestens durch den Abgas-Skandal bundesweit diskutierten Maßnahmen wie die Anpassung der Typ-Prüfverfahren an den echten Betrieb, der Abbau der Besserstellung der Dieselbesteuerung, die Änderung der Kennzeichnungsverordnung sowie die Verbesserung der Finanzgrundlagen für den Öffentlichen Personennahverkehr.

 

Quelle: Stadt Kassel

(CB)

NHR

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