Verbot der Wasserentnahme an Flüssen und Bächen in Kassel und Landkreis

Verbot der Wasserentnahme an Flüssen und Bächen in Kassel und Landkreis
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Auch in diesem Jahr: Niedrigwasser und Erwärmung bedrohen die Lebensgrundlage von Tieren und Pflanzen

Landkreis Kassel/Stadt Kassel. Auf Grund der anhaltenden Trockenheit sind die Pegelstände an den nord- und osthessischen Gewässern auch in diesem Jahr in den Niedrigwasserbereich gesunken. Der Landkreis Kassel erlässt daher ein ab Samstag, den 25. Juni geltendes Verbot der erlaubnisfreien Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Kreisgebiet. Das Verbot gilt für den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch. Damit ist auch das Schöpfen von Hand verboten. Davon nicht betroffen sind bis auf weiteres die beiden größeren Flüsse Fulda und Weser.

Thomas Ackermann, Dezernent für Umwelt und Klimaschutz im Landkreis Kassel appelliert angesichts der Notwendigkeit eines Wasserentnahmeverbots an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger: „Halten Sie sich an das Verbot. Wir alle sind dafür verantwortlich, dass Natur und Tiere geschützt werden.“
Denn: Wenn die Pegel der oberirdischen Gewässer weiter sinken, schwindet damit auch der Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Durch den geringen Wasserstand erwärmen sich die Gewässer zudem schneller, was die Lebensbedingungen für Fische und andere Organismen, die wiederum Nahrungsgrundlage anderer Tierarten sind, stark beeinträchtigt. Insbesondere an kleinen Gewässern besteht also durchaus die Möglichkeit, dass zusätzliche Wasserentnahmen dazu führen, dass die Tiere verenden.
Ein Verstoß gegen das Wasserentnahme-Verbot kann übrigens richtig teuer werden. Die Ordnungswidrigkeit kann im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Das Entnahmeverbot gilt nicht für zugelassene Nutzungen. Hier gelten die im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen oder Verbote der Entnahme von Wasser bei niedrigen Abflüssen oder Wasserständen im Gewässer.

Das Sinken der Pegelstände in einen kritischen Bereich durch die anhaltende Trockenheit ist in Nordhessen keine Seltenheit mehr. Erstmals im Jahr 2018 und danach auch 2019 und 2020 mussten die Gewässer im Landkreis Kassel durch ein Wasserentnahmeverbot geschützt werden.

Da eine durchgreifende Änderung der Situation derzeit nicht zu erwarten ist, muss damit gerechnet werden, dass sich die Lage an den Gewässern nicht entspannt. Regionale Schauer und Gewitter verbessern die Lage höchstens kurzfristig. In erster Linie dient ein solches Schöpfverbot dem Naturschutz und dem Erhalt von ganzen Lebensräumen. Extremes Niedrigwasser beeinträchtigt nicht nur den Lebensraum der Pflanzen und Tiere in den Gewässern, sondern auch die Nahrungsgrundlage anderer Tierarten – und den der Menschen. Insofern gilt der Appell an die Bürgerinnen und Bürger weiterhin, mit den Wasser-Ressourcen aus den Gewässern besonders sorgsam umzugehen.

PM: Stadt Kassel/ LANDKREIS KASSEL

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