Feuerwehr gut gerüstet – Finanzierung für neuen Rüstwagen auf Kreisebene gesichert

Foto sieht man von links nach rechts Carolin Kühne (Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz Landkreis Kassel), Sebastian Mazassek (Kreisbrandinspektor), Staatssekretär Werner Koch, Erster Kreisbeigeordneter Andreas Siebert, Pierre Besson (Stadtbrandinspektor Vellmar) und Thorsten Vogler (stellv. Stadtbrandinspektor Vellmar).

Landkreis Kassel/Vellmar. „Wir freuen uns über Unterstützung des Landes – jetzt ist die Beschaffung eines neuen Rüstwagens für die Feuerwehren im Landkreis Kassel gesichert“, stellt Vizelandrat Andreas Siebert bei der Übergabe des Förderbescheides des Landes Hessen durch Staatssekretär Werner Koch (Hessisches Ministerium des Innern und für Sport/HMIS) fest. Es gehöre zu den Pflichtaufgaben des Landkreises zur Erfüllung der Aufgaben im Brandschutz, der Allgemeinen Hilfe und dem Katastrophenschutz die Gemeinden zu unterstützen. „Außerdem müssen wir eine überörtliche Bedarfs- und Entwicklungsplanung zur Unterstützung der örtlichen Feuerwehren erarbeiten und fortzuschreiben – und auch anfallende Mehrkosten tragen“, so Siebert weiter. Die Pflichtaufgabe Brand- und Katastrophenschutz sei ohne die Freiwilligen Feuerwehren nicht leistbar, sind sich Siebert und Staatssekretär Koch einig. „Das Land fördert daher die Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen – das ist notwendig und hilft der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im ländlichen Raum“, betont Koch, der sich bei den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren für ihren Einsatz bedankt.

Was zur Ausrüstung einer Feuerwehr gehört, steht in den Richtwerten der Feuerwehrorganisationsverordnung – „es ist ja alles irgendwo geregelt“, so der Vizelandrat schmunzelnd. Die Verordnung kennt drei Stufen: Stufe 1 ist die Ausrüstung, die von jeder Kommune selbst in vollem Umfang bereitgehalten werden muss. Die Stufe 2-Ausrüstung kann im Rahmen der gegenseitigen Hilfe auch durch andere Kommunen bereitgehalten werden. Siebert: „Die Ausrüstung der Stufe 3 schließlich ist durch die Kreise und kreisfreien Städte sicherzustellen“. Im Rahmen der überörtlichen Bedarfs- und Entwicklungsplanung wurde festgestellt, dass der Landkreis Kassel nördlich der Stadt Kassel nicht mit Rüstkomponenten der Ausrüstungsstufe 3 abgedeckt werden kann.

„Durch die nicht mehr den Richtwertwerten entsprechenden Fahrzeuge in Calden, Hofgeismar sowie Vellmar und Fuldatal kann dieser Mangel im Rahmen der gemeindlichen Hilfe nicht in vollem Umfang ausgeglichen werden“, informiert der Vizelandrat. Deshalb ist der Landkreis in der Verpflichtung, im Rahmen der Ausrüstungsstufe 3 zusätzliche Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen.

Die Fahrzeuge der Stufe 3 müssen in der Regel 30 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort einsatzbereit sein. Zur Sicherstellung der Mindestausrüstung für die Technische Hilfe und die Hilfe auf Gewässern in der Stufe 3 ist ein Rüstwagen erforderlich. Um die Mangelsituation im nördlichen Landkreis perspektivisch zu beseitigen, „haben wir uns entschieden, bei der Freiwilligen Feuerwehr Vellmar ein neues Rüstfahrzeug zu stationieren“, so Siebert weiter.

Die erwarteten Gesamtkosten für das neue Fahrzeug werden bei rund 400.000 Euro liegen. Das Land Hessen beteiligt sich an diesen Kosten mit einem Zuschuss in Höhe von 111.600 Euro. Bis das Fahrzeug in Vellmar seinen Dienst aufnehmen kann, wird es allerdings noch etwas dauern: „Aufgrund der notwendigen Ausschreibungsverfahren und der Lieferzeiten der Hersteller, wird es wohl 2020 werden, bis das Fahrzeug eingesetzt werden kann“, berichtet Kreisbrandinspektor Sebastian Mazassek abschließend.
Hintergrund (Quelle Feuerwehr-Magazin):

Ein Rüstwagen ist ein Feuerwehrfahrzeug mit einer feuerwehrtechnischen Beladung, einem betriebsbereit ein- oder angebauten Lichtmast, einer eingebauten und vom Fahrzeugmotor angetriebenen maschinellen Zugeinrichtung sowie einem ebenfalls vom Fahrzeugmotor angetriebenem Generator. Rüstwagen sind nach der Norm keine selbstständige Einheit, sondern werden in der Regel mindestens zusammen mit einem wasserführenden Löschfahrzeug eingesetzt. Die Besatzung der Rüstwagen besteht nach Norm aus einem Trupp, mindestens aber aus einem Fahrzeugführer und einem Maschinisten. Das Personal stellt in erster Linie das Material für den Einsatz der Löschfahrzeug-Besatzung zur Verfügung.

Dabei werden in erster Linie Lagen größeren Umfangs abgedeckt, so zum Beispiel:
Lkw-Unfälle, Rettung aus Höhen und Tiefen, Versorgung von Stromverbrauchern, zum Beispiel bei Unwettereinsätzen, Unfälle auf Baustellen, Unfälle im Schienenverkehr, Gebäudeeinstürze, Öleinsätze, schwere Betriebsunfälle, Technische Hilfeleistung bei Großschadensereignissen, Technische Hilfeleistung bei Brandeinsätzen sowie Unterstützung bei Gefahrguteinsätzen
 

PM:Harald Kühlborn (HJ)

NHR

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