Motorradtouren und Fahrradausflüge nicht verboten – Hygieneregeln gelten auch in der Freizeitgestaltung

Motorradtouren und Fahrradausflüge nicht verboten – Hygieneregeln gelten auch in der Freizeitgestaltung
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Landkreis Kassel. Wie man sich entsprechend der Abstandsgebote zur Eindämmung in der Corona-Pandemie verhält, beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger, die sich am Wochenende beim Bürgertelefon des Landkreises Kassel gemeldet haben. „Viele Fragen drehen sich um die Frage, ob ich mit dem Motorrad oder mit dem Fahrrad auch längere Touren oder Ausflüge unternehmen darf“, berichtet Kreispressesprecher Harald Kühlborn. Durch Verordnung ist in Hessen geregelt, dass man sich in der Öffentlichkeit so verhalten soll, dass keine Ansteckungsgefahr für andere entsteht. „Das gilt auch für alle Formen von Mobilität“, betont Kühlborn. Damit sind Fahrrad- oder Motorradausflüge allein oder zu zweit ohne Einschränkungen möglich. An Rast- und Parkplätzen müssen dabei die Hygienesicherheitsabstände auf jeden Fall eingehalten werden. Fahrradtouren mit den Kindern oder in gleichen Haushalt lebenden Personen sind auch erlaubt – auch hier sind bei Pausen oder bei einer Rast die Hygieneregeln einzuhalten.
Auch das Reisen mit dem Wohnmobil ist nicht verboten. „Öffentliche Übernachtungsplätze, die nicht geschlossen sind, dürfen weiter genutzt werden“, verweist Kühlborn auf die Regelungen in der entsprechenden Hessischen Verordnung.

Auch wer zu Fuß unterwegs ist, darf auf einer Bank pausieren und sich stärken. „Auch hier gilt das Abstandsgebot, um eine mögliche Ansteckung zu vermeiden“, weist der Kreispressesprecher auch für diese Freizeitaktivität auf den Grundgedanken der Einschränkungen hin. Kühlborn: „Alle Einschränkungen im Freizeitverhalten dienen nur dazu, keine Möglichkeiten zur Ansteckung zu bieten und deshalb sollten wir uns auch alle an diese Vorgaben halten“.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Bürgerinnen und Bürger am 1. April angehalten, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. „Auch Kurzreisen innerhalb Deutschlands, an die See oder in die Berge oder zu Verwandten, kann es dieses Jahr über Ostern nicht geben“, so Bundeskanzlerin Merkel in Ihrer Videobotschaft am 1. April.

Aktuelle Fallzahlen im Landkreis Kassel
Im Landkreis Kassel hat sich die Zahl der Menschen, die sich mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert haben, auf 118 erhöht (Stand: 6.04.2020; Zahl vom 3. April: 106).
54 Menschen sind bereits wieder genesen, drei Bürger des Landkreises sind bisher aufgrund des Corona-Virus gestorben. Aktuell gibt es zwei bestätigte COVID-19-Fälle in Alten- und Pflegeheimen im Landkreis.

PM: Harald Kühlborn

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