Roaming-Gebühren werden abgeschafft

Handy im Urlaub (Symbolfoto)
Quelle: E-Plus Gruppe (Flickr), Lizenz: CC BY 2.0

Wie die Zeit vergeht. Noch vor vier Jahren haben wir davor gewarnt, das Smartphone im Urlaub unbedacht zu verwenden. Nun scheint die Zeit gekommen, dass diese Probleme der Vergangenheit angehören — zumindest in der EU.

Gemäß einer Mitteilung des Europäischen Parlaments vom 1. Februar werden die Roaming-Gebühren zum 15. Juni 2017 EU-weit abgeschafft. Die Mobilfunkkosten liegen damit im Urlaubsland auf dem Niveau wie im Heimatland:

Mobile roaming charges for EU consumers will end on June 15, 2017, enabling them to call and transfer data across borders from another EU member state for the same cost as at home.

Ob das bevorzugte Urlaubsland zur EU gehört, lässt sich unter anderem hier nachschlagen. Allerdings gibt es wohl die Einschränkung, dass einige Institutionen noch zustimmen müssen, bevor der Beschluss in Kraft tritt:

The agreement still needs to be formally approved by the Industry Committee, Parliament as a whole and national ministers before entering into force.

Internet-Roaming-Kosten am Beispiel von EDEKA mobil, Stand 5. März 2017
Internet-Roaming-Kosten am Beispiel von EDEKA mobil (Stand 5. März 2017)

Die technischen Hinweise aus unserem alten Artikel sind jedoch weiterhin gültig. Denn die Frage, ob der Tarif des deutschen Providers günstiger ist oder der einer vor Ort gekauften Prepaid-Karte, stellt sich weiterhin. Denkbar ist auch, dass eventuell ein anderer Tarif des eigenen (deutschen) Providers für die Auslandsnutzung oder eine separat hinzugekaufte Prepaid-Karte mit diesem Tarif sinnvoller ist. Vielleicht telefoniert der eine oder andere im Urlaub nicht so viel, sondern ist eher per Messenger oder zum Surfen unterwegs. Dann ist man mit einem darauf abgestimmten Tarif sicher besser bedient. Nebenstehend als Beispiel ein Vergleich des Anbieters EDEKA mobil. Wenn man nur die Internet-Seite betrachtet, ist die größte Internet-Flat hier pro Gigabyte mit einigem Abstand die günstigste Lösung. Da kann es sich sogar lohnen, eine zusätzliche Prepaid-Karte im Markt zu kaufen. Die einmaligen Kosten von 9,99 € werden mit dem darauf bereits vorhandenen Guthaben von 10 € aufgewogen. Nach dem Urlaub ist die Karte dann noch 12 Monate aktiv, danach wird sie bei Nichtbenutzung deaktiviert. Das zu diesem Zeitpunkt noch darauf befindliche Guthaben kann ausgezahlt werden.

Allerdings muss die Karte nicht verfallen. Da sie auch in Deutschland benutzbar ist und jede Benutzung das Verfallsdatum wieder um 12 Monate verschiebt, gibt es einen einfachen Trick: Einfach benutzen 🙂 Das gilt auch für eventuell nicht vollständig verbrauchtes Kontingent im Urlaubsmonat. So muss das Guthaben vor dem nächsten Urlaub lediglich erneut aufgeladen werden.

Gewisse Preisunterschiede liegen in der Natur der Sache, und da sollte man sich ruhig informieren. Dank der weggefallenen Roaming-Preise geht das sogar noch im Urlaub.

Artikelfoto: Quelle „E-Plus Gruppe“, gefunden auf Flickr. Bearbeitung: Beschnitt, Kontrast, Verkleinerung

Christoph Jüngling

Ich bin seit über 25 Jahren selbständiger Softwareentwickler und IT-Berater. Für die Nordhessen-Rundschau schreibe ich unter anderem über IT-relevante Themen mit der Hoffnung, die Hintergründe auch für Laien verständlich zu machen. Denn besonders in der IT-Welt gilt: "Nichts ist so, wie es scheint."

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte löse zur Spamvermeidung diese Rechenaufgabe (in Zahlen): * Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner