Schmerzensgeld für einen Mörder?

Schmerzensgeld für einen Mörder?

Vor etwa 10 Jahren wurde der damals 9jährige Jakob von Metzler entführt, um Lösegeld zu erpressen. Während der Ermittlungen wurde dem Entführer von polizeilicher Seite Folter angedroht. Die Beamten wollten erreichen, von dem Entführer den Aufenthaltsort seines Entführungsopfers zu erfahren, um dieses noch retten zu können. Sie wussten noch nicht, dass Jakob von seinem Entführer längst getötet worden war.

Wer jemals Kinder in die Welt gesetzt hat, kann bestenfalls im Ansatz den Schmerz verstehen, den die Eltern empfunden haben müssen, aber ihn wohl kaum wirklich nachempfinden. Wenn bereits klar ist, dass das eigene Kind entführt wurde, der Entführer quasi schon gefasst und überführt ist, sich aber standhaft weigert, den Ort zu nennen, an dem das Kind gefangen gehalten wird. Er kann nicht mehr hingehen und den Entführten versorgen, er hat im Grunde bereits verloren. Es bedürfte nur weniger Worte, um den Sohn zu retten, aber der Entführer schweigt hartnäckig. Sein Schweigen ist ein letzter Triumph über seine Gegner, das Establishment oder über die Gesellschaft vielleicht, was auch immer nun der Grund für seine Tat gewesen sein mag.

Ich kann mir ebenso vorstellen, dass auch hartgesottene Ermittler nicht frei von menschlichen Gefühlen sind. Warum sollten sie auch, sie sind schließlich auch Menschen. Ich verstehe, dass sie in ihrer Verzweiflung versucht sind zu Mitteln zu greifen, die fragwürdig sind. Es ist ein verständliches Dilemma. Sie sehen sich einerseits durch Diensteid und Ethik verpflichtet, die Gesetze zu achten und zu befolgen. Andererseits fühlen sie sich ebenfalls verpflichtet, Verbrecher dingfest zu machen und Unschuldige vor Schaden zu bewahren, und das ist wahrlich keine leichte Aufgabe.

Hier steht ein Gesetzesbruch gegen einen anderen. Darf das als Rechtfertigung gelten? Ist die Androhung von Gewalt bei Mordverdacht gerechtfertigt, um das Opfer evtl. noch rechtzeitig zu erreichen und zu retten? Wohl bemerkt, wir sprechen nicht von Folter, sondern nur von deren Androhung! Im Gegensatz dazu war der Mord bereits geschehen, was aber wohl niemand außer dem Täter wusste. Gewaltandrohung gegen Mord also. Da gibt es doch einen wichtigen Unterschied, oder?

In einem Rechtsstaat gibt es viele Regeln und Gesetze, die für alle Bürger bindend sind, ob es ihnen nun gefällt oder nicht. Das hat wohl fast jeder von uns schon einmal zu spüren bekommen. Zwar ist die Frage, ob man „mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist“ nicht immer einfach zu beantworten, aber spätestens wenn man mal ein wenig zu schnell unterwegs war, ist der Fall wohl klar. Doch es gibt auch Situationen, in denen der sogenannte „gesunde Menschenverstand“ ein anderes Urteil fällen würde, als es Juristen tun.

Bittet man einen Juristen um eine allgemeine Einschätzung einer Sachlage, so bekommt man oft zu hören, man müssen den Einzelfall betrachten. Und das ist so schwierig in dieser Situation, denn kaum noch jemand wird sich an die Details dieses 10 Jahre zurückliegenden Falles erinnern. Welche Ansicht könnte man also heute haben, auch in dem Bewusstsein, dass damals sicher nicht alle Details an die Öffentlichkeit gelangt sind?

Mord ist zweifellos nicht nur juristisch unter Strafe gestellt, sondern auch gesellschaftlich geächtet. Folter in fremden Ländern verurteilen wir ebenfalls. Wieso also sollte Folter, auch die Androhung derselben, in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland gerechtfertigt sein? Nun, das ist sie sicher nicht.

Haben die Beamten also falsch gehandelt? Juristisch betrachtet, ja. Menschlich betrachtet, nein.

Die Androhung von Gewalt wirkt psychisch. Mord jedoch ist die ultimative Form von Gewalt, vollendete Gewalt. Und da gibt es einen Unterschied. (Sf)

Text: Sehfahrer
Grafiken: Christian Bültemann

Sehfahrer

Als Amateurfotograf bewege ich mich oft in den Lebensbereichen anderer Menschen. So interessant das ist, so schwierig ist manchmal die Abgrenzung zwischen Neugier und höflicher Distanz. Durch meine Tätigkeit als freier Journalist versuche ich nun, Bild und Sprache zu einer Einheit zu verbinden.

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