Gericht entscheidet erneut: Bär Ben muss vorerst nicht in den Zirkus zurück VIER PFOTEN bietet Platz im Bärenschutzzentrum an

Bär in Gelsenkirchen
Archivfoto steht nicht im Zusammenhang

München / Hamburg, 21. April 2016 – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat heute Vormittag in zweiter Instanz die Beschlagnahmung von Braunbär Ben vom Zirkus Alberti/ Louis Knie für rechtens erklärt. Damit wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 17. März 2016 bestätigt. Ben musste als letzter Bär in Deutschland jahrelang in einer Manege auftreten. Derzeit ist Ben im „Gnadenhof für Bären“ in Bad Füssing untergebracht. Die Stiftung VIER PFOTEN bietet erneut an, Ben kostenfrei ins Bärenschutzzentrum BÄRENWALD Müritz zu überführen und ihm dort einen tiergerechten Lebensabend zu ermöglichen. Im BÄRENWALD leben bereits 17 Braunbären, die allesamt von VIER PFOTEN aus schlechter Haltung befreit wurden.

Anlässlich der Beschlagnahmung von Ben appelliert VIER PFOTEN eindringlich an die Bundesregierung, ein Wildtierverbot in Zirkussen zu beschließen. Mit einem Onlineprotest, Lobbyarbeit und aufmerksamkeitsstarken Aktionen mobilisiert VIER PFOTEN Öffentlichkeit und Politik für ein gesetzliches Wildtierverbot im Zirkus.

Denise Schmidt, Kampagnenleiterin von VIER PFOTEN:
„Die heutige Gerichtsentscheidung hat ein starkes Signal dafür gesendet, dass Wildtiere im Zirkus nichts zu suchen haben. Doch noch immer fristen in Deutschland hunderte Wildtiere wie Elefanten, Giraffen, Löwen und Tiger ein elendes Leben hinter den Gitterstäben viel zu enger Zirkuswagen und zu kleiner Gehege. Das Leid dieser Tiere darf nicht weiter toleriert werden! Es liegt an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, endlich ein bundesweites Wildtierverbot zu beschließen!“

Vier Pfoten -Mehr MenschlichkeitHintergrundinformationen zur Beschlagnahmung des Bären:
Anlass der Beschlagnahmung des Bären durch die Veterinärbehörde Deggendorf im März war, dass Zirkus Alberti Ben zwei Mal innerhalb von einer Woche allein zurückgelassen hatte. Beide Male war das Tier in einem winzigen, abgedunkelten Drittel des Zirkuswagens ohne Zugang zum Außenbereich eingesperrt und nur unzureichend versorgt. Zirkus Alberti/Louis Knie gastierte zu diesem Zeitpunkt in Fürstenfeldbruck, wo ein kommunales Wildtierverbot die Mitnahme des Bären nicht gestattete.

(CB)

NHR

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