Elternzeit: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

Elternzeit: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
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Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern in der Elternzeit

Mit der Geburt eines Kindes bricht für viele Eltern eine aufregende Lebensphase an. Damit berufstätige Eltern ausreichend Zeit haben, sich in der neuen Lebenssituation zurechtzufinden und sich um das Kind zu kümmern, gibt es die Elternzeit. Während dieser müssen die Eltern nicht arbeiten. Hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses, finanzieller Unterstützung und weiterer Aspekte während der Elternzeit gibt es dabei einige Rechte und Pflichten, von denen Arbeitnehmer profitieren können und die sie beachten sollten.

Was ist die Elternzeit?

Die Elternzeit bezeichnet eine Auszeit vom Berufsleben, die allen Elternteilen zusteht, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen. Jeder Elternteil hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Diese können flexibel genommen werden. Zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch höchstens 24 Monate Elternzeit nehmen. Für Väter beginnt die Elternzeit frühestens mit dem Tag der Geburt. Für Mütter kann die Elternzeit mit dem Ende der Mutterschutzfrist anfangen. Der Mutterschutz beginnt meist sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt.

Was passiert mit dem Arbeitsverhältnis während der Elternzeit?

Mit dem Antrag auf Elternzeit besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit nicht beendet ist, sondern lediglich ruht. Nach Ablauf der Elternzeit haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, in ihren Beruf zurückzukehren. Dabei besteht zwar kein Recht auf die Rückkehr in exakt dieselbe Position, doch die Tätigkeit und Arbeitszeit sollte den im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen entsprechen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können jedoch auch während der Elternzeit weiterarbeiten. Jeder Elternteil darf im monatlichen Durchschnitt bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Arbeitnehmer sogar ein Anspruch darauf, während der Elternzeit bei ihrem bisherigen Arbeitgeber Teilzeitarbeit zu leisten. Dies ist der Fall, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr als sechs Monate ohne Unterbrechung beim Arbeitgeber beschäftigt waren, mindestens zwei Monate lang zwischen 15 und 32 Wochenstunden arbeiten, das Unternehmen in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt und keine dringenden betrieblichen Gründe gegen die Teilzeitarbeit sprechen.

Firmenwagen in der Elternzeit

Arbeitnehmern, die einen Firmenwagen nutzen, stellt sich die Frage, ob die Nutzung auch während der Elternzeit möglich ist. Arbeitet ein Arbeitnehmer während der Elternzeit nicht, besteht für den Arbeitgeber selbstverständlich keine Lohnzahlungspflicht. Da der Firmenwagen ähnlich wie der normale Lohn einen geldwerten Vorteil darstellt, darf der Arbeitgeber diesen in der Elternzeit entsprechend zurückfordern. Nach der Rückkehr des Arbeitnehmers mit Ablauf der Elternzeit muss diesem jedoch wieder ein Firmenwagen bereitgestellt werden.

Arbeitgeber müssen den Dienstwagen jedoch nicht zurückfordern, sondern können dem Mitarbeiter auch in der Elternzeit die Nutzung des Fahrzeugs erlauben. Steigt der Angestellte während der Elternzeit lediglich auf Teilzeitarbeit um, ist zudem weiterhin ein Anspruch auf den Firmenwagen gegeben. Am besten für Unternehmen und Angestellte ist es, wenn alle Eventualitäten zum Thema Elternzeit und Firmenwagen vorab im Arbeitsvertrag und Überlassungsvertrag des Dienstwagens schriftlich festgehalten werden. Frischgebackene Eltern sollten zudem beachten, dass sich durch die Teilzeitarbeit und den geldwerten Vorteil aufgrund der Nutzung des Dienstwagens auch der Anspruch auf Elterngeld verringern kann.

Anspruch auf Elterngeld

Wer sein Kind selbst betreut, erzieht und in Deutschland ansässig ist, hat Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld ist eine Leistung des Bundes, um Eltern finanziell zu unterstützen. Das ist wichtig, da Arbeitnehmer in Elternzeit einen vollständigen oder zumindest teilweisen Verdienstausfall verzeichnen. Beide Elternteile haben Anspruch auf Elterngeld, sofern sie im gleichen Haushalt wie das Kind leben und nicht mehr als 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Hinsichtlich der Höhe und der Lebensrealitäten der Eltern gibt es drei Varianten des Elterngelds.

  1. Basiselterngeld: Das Basiselterngeld können Eltern für bis zu 12 Monate erhalten. Beantragen beide Elternteile Elterngeld, sind sogar bis zu 14 Monate möglich. Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 % des Netto-Einkommens, das Arbeitnehmer vor der Geburt bekommen haben, und liegt zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Bei Teilzeitarbeit beträgt das Basiselterngeld 65 % der Differenz zwischen dem Netto-Einkommen vor und nach der Geburt. Die Elterngeld-Monate können die Erziehungsberechtigten frei unter sich aufteilen: Ein Elternteil darf mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen.
  2. ElterngeldPlus: Das ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange beziehen wie das Basiselterngeld, also bis zu 24 Monate. Dafür ist die Höhe des ElterngeldPlus gedeckelt: Eltern erhalten pro Monat die Hälfte dessen, was sie als Basiselterngeld ohne zusätzliches Einkommen nach der Geburt bekommen würden. Das ElterngeldPlus lohnt sich insbesondere für Eltern, die einer Teilzeitarbeit nachgehen. Denn unter gewissen Umständen kann das ElterngeldPlus genauso hoch ausfallen, wie das Basiselterngeld mit zusätzlichem Einkommen betragen würde.
  3. Partnerschaftsbonus: Ein Partnerschaftsbonus von vier zusätzlichen Monaten Elterngeld wird ausgezahlt, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten. Zudem bekommen auch Alleinerziehende den Partnerschaftsbonus ausgezahlt.

Welche Variante des Elterngelds sich am meisten lohnt, können Eltern mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausfinden.

Fazit: Einige Pflichten und viele Rechte in der Elternzeit

Werdende Eltern müssen mit Blick auf ihr Arbeitsverhältnis, Benefits wie den Firmenwagen und ihre finanzielle Situation einiges beachten. Gleichzeitig profitieren sie von zahlreichen Rechten und Vorteilen. Dank des Kündigungsschutzes ist ihr Arbeitsverhältnis auch nach der Geburt sicher und der Rückkehr in den Job steht kaum etwas im Wege. Der Lohnausfall während der Elternzeit kann wiederum mit dem vielseitigen Elterngeld des Bundes aufgefangen werden. Wichtig ist nur, alle wichtigen Punkte rechtzeitig mit dem Arbeitgeber und seinem Partner zu besprechen und Elternzeit sowie Elterngeld zu beantragen. Anschließend kann die Elternzeit in vollen Zügen genossen werden.

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