Oberbürgermeister-Wahl: Auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen gehen – Briefwahl bis 3. März möglich

Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte ihre Stimme für die am 5. März 2017 stattfindende Direktwahl des Kasseler Oberbürgermeisters abgeben. Die Wahlbehörde weist darauf hin, dass es wichtig ist, sich ausweisen zu können. Mit dem Personalausweis oder Reisepass kann man vorab im Briefwahlbüro im Rathaus seinen Briefwahlantrag stellen oder gleich direkt per Brief vor Ort wählen. Das Gleiche gelte dann am Wahlsonntag im Wahllokal. Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder vergessen habe, kann trotzdem mit gültigem Lichtbildausweis seine Kreuze setzen.

Die Wahlbenachrichtigung gibt lediglich den Hinweis, dass am 5. März die Direktwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Kassel stattfindet und wo sich das zuständige Wahllokal befindet. Den Wahlvorständen im Wahllokal hilft die Benachrichtigung anhand der eingedruckten Nummer, den Wähler oder die Wählerin schneller im Wählerverzeichnis zu finden.

Allen, die nicht am Wahlsonntag wählen können, empfiehlt die Wahlbehörde, Briefwahl zu beantragen. Dies geht persönlich im Bürgersaal des Rathauses noch bis Freitag, 3. März, 13 Uhr. Wer seinen Antrag allerdings per Post oder online stellen möchte, sollte dies bis spätestens Dienstag, 28. Februar, tun, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig per Post bei den Antragsstellern ankommen und termingerecht zurückgesandt werden können. Nur bei plötzlicher und nachgewiesener Erkrankung können noch bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus beantragt werden.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag, 5. März, um 18 Uhr im Rathaus vorliegen. Danach beginnt die öffentliche Auszählung der Stimmen. Wahlbriefe, die nach 18 Uhr eingehen, werden nicht geöffnet, die Stimmen damit nicht gezählt. Der Absender trägt die Verantwortung dafür, dass der Brief rechtzeitig vorliegt.

Informationen zur Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters finden Sie auf den städtischen Internetseiten unter http://www.stadt-kassel.de/politik/wahlen/ob-wahl/2017.

Quelle: Stadt Kasssel (JH)

NHR

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