Sperrzeiten und Verkehrsregelungen zur Wehlheider Kirmes

Sperrzeiten und Verkehrsregelungen zur Wehlheider Kirmes
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Mit der Wehlheider Kirmes rückt das nächste Kasseler Volksfest in den Fokus – und mit ihm Einschränkungen sowohl für Anwohner als auch für Verkehrsteilnehmer und Besucher.

Um Belästigungen von Anwohnern im Rahmen zu halten, sind die Sperrzeiten für Biergärten, Imbiss- und Verkaufsstände für die Nächte von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag auf 2 Uhr morgens und für die Nächte auf Montag und Dienstag auf 24 Uhr festgesetzt. Die Fahrgeschäfte müssen ihren Betrieb jeweils eine Stunde vorher einstellen. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Sperrzeiten überwachen.

Die Stadtverwaltung appelliert an alle Besucherinnen und Besucher der Kirmes das Ruhebedürfnis der Anwohner zu respektieren und diese Sperrzeiten zu beachten.

Straßensperrungen

Um die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten sind von Montag, 14. August, bis Dienstag, 22. August, der Kirchweg (von Kohlenstraße bis Hausnummer 22) und die Hentzestraße (zwischen Kirchweg bis Hausnummer 4) für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Da der Georg-Stock-Platz für die Kirmes nicht zur Verfügung steht, sind einige Fahrgeschäfte auf der Kohlenstraße und der Tischbeinstraße aufgebaut. Sperrungen für den Fahrzeugverkehr gibt es dort von Donnerstag, 17. August, ab 9 Uhr bis Dienstag, 22. August, um 19 Uhr.

Für die Kohlenstraße gilt eine Sperrung zwischen Schönfelder Straße und Friedenstraße und für die Zufahrt von der Schönfelder Straße in die Tischbeinstraße. In beide Fahrtrichtungen wird der Fahrzeugverkehr über Wittrockstraße/Wilhelmshöher Allee/Schönfelder Straße umgeleitet.

Die Tischbeinstraße wird im Abschnitt zwischen Schönfelder Straße und Kantstraße/Leibnizstraße für den gleichen Zeitraum für den Fahrzeugverkehr gesperrt Der Fahrzeugverkehr wir über Frankfurter Straße/Bosestraße/Ludwig-Mond-Straße umgeleitet.

Die Schutzpolizei und das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt weisen darauf hin, dass bei Verstößen gegen Halteverbote und Parkverbote abgeschleppt wird. Dies bezieht sich insbesondere auf den verkehrsberuhigten Bereich Hentzestraße sowie die Kantstraße, Kirchweg, Kochstraße, Sternbergstraße und Friedenstraße.

Die Besucher werden gebeten, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

PM: Stadt Kassel (JH)

NHR

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