Kassel/Nordhessen: Bundesweiter Tag des Einbruchschutzes am 29. Oktober
Kasseler Polizeiladen ist auch am Sonntag von 14 bis 17 Uhr geöffnet
24.10.2017 – 12:34
Kassel (ots) – Am 29. Oktober findet in diesem Jahr parallel zur „Kasseler Freyheit“ der Tag des Einbruchschutzes statt. Unter dem Motto „Eine Stunde mehr für mehr Sicherheit“ kann sich die Bevölkerung bei zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen rund um diesen Tag über effektiven Einbruchschutz informieren. Der Polizeiladen Kassel in der Wolfsschlucht 5 hat am Sonntag, dem 29.10.2017, zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten, von 14 bis 17 Uhr geöffnet.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich dort unter anderem über die sinnvolle Absicherung von Wohnhäusern und Wohnungen sowie die Möglichkeiten der finanziellen Förderung informieren. Zusätzlich zu unseren geschulten Fachberatern aus den Bereichen Einbruchschutz und Internetkriminalität werden Fachleute von eingetragenen Fachbetrieben für Sicherheitstechnik aus der Region Rede und Antwort stehen. In der bevorstehenden „dunklen Jahreszeit“ kann wieder mit einem Anstieg der Einbrüche und Einbruchsversuche gerechnet werden. Einbrecher suchen sich dabei bevorzugt Häuser und Wohnungen aus, deren Bewohner offenbar nicht zu Hause sind. Unbeleuchtete Häuser sind da verräterisch. Abhilfe können hier Zeitschaltuhren an Lampen oder sogenannte TV-Simulatoren schaffen. Auch im Außenbereich wirkt eine sinnvoll angebrachte Beleuchtung abschreckend, da der Täter damit rechnen muss, dass seine Tat nicht unbemerkt bleibt. Gerade ältere Fenster und Türen verfügen häufig nicht über einbruchhemmende Beschläge und Schließstücke. Im ungünstigsten Fall ist ein Einbrecher dann in wenigen Sekunden im Haus. Durch eine Nachrüstung mit einbruchhemmenden Bauteilen kann man es den Tätern deutlich schwerer machen. Noch besser wirken neue einbruchhemmende Türen und Fenster ab der Widerstandsklasse RC2. Seit dem 15. September 2017 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Zuschuss für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz in ihrem Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ (455) geändert. Der Zuschuss beträgt nun 20% der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag. Das heißt, übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro, werden die ersten 1.000 Euro mit 20% und die restlichen Kosten mit 10% gefördert. Weitere Informationen: www.kfw.de/455
Gute Gründe, sich genau jetzt bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen kostenfrei über die Möglichkeiten der Absicherung beraten zu lasse
PM: Polizeipräsidium Nordhessen (HJ)