Corona-Tests für Lehrkräfte und sozialpädagogische Mitarbeiter


© Kultusministerium
Alle Landesbediensteten an hessischen Schulen haben ab nächster Woche die Möglichkeit, sich freiwillig und kostenlos auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen. „Damit wir im neuen Schuljahr möglichst reibungslos und zügig zum Regelunterricht zurückkehren können, haben wir vor Kurzem unser Hygienekonzept abermals überarbeitet und aktualisiert“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz.
Das mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen entwickelte Angebot richtet sich speziell an Lehrkräfte, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine konkreten Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Für sie besteht bis zu den Herbstferien die Möglichkeit, sich außerhalb ihrer jeweiligen Unterrichtszeit alle 14 Tage einem kostenlosen Test zu unterziehen. „Die deutliche Ausweitung der Testkapazitäten ermöglicht es uns, Infektionsketten frühzeitig zu erkennen, sie zu unterbrechen und das Risiko einer unerkannten Verbreitung des Coronavirus an unseren Schulen zu minimieren“, so Lorz weiter. „Dadurch kommen wir nicht nur unserer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nach, sondern tragen auch entscheidend dazu bei, dass sich unsere Beschäftigten ruhigen Gewissens auf ihre Hauptaufgabe – den Unterricht – konzentrieren können.“
Keine Verpflichtung
Eine Verpflichtung zur Teilnahme bestehe aber ausdrücklich nicht, betonte Lorz. Gleichwohl sei jeder Tag, an dem die Schulen dank des umsichtigen Verhaltens aller Beteiligten geöffnet bleiben könnten, ein guter Tag für den Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler in Hessen. „Gerade vor dem Hintergrund aktuell wieder steigender Fallzahlen trägt jede getestete Person dazu bei, die Pandemie auch im neuen Schuljahr wirksam einzudämmen.“ Es müsse aber auch klar sein, dass jedes (negative) Testergebnis stets nur eine Momentaufnahme ist.
Mit dem Test kann eine Infektion nachgewiesen werden, eine Aussage über eine bereits überstandene Infektion oder eine etwaige Immunität ist jedoch nicht möglich. Im Fall eines positiven Testergebnisses informiert das Labor das zuständige Gesundheitsamt, das in einem zweiten Schritt die Schule der betroffenen Lehrkraft in Kenntnis setzt. Diese informiert das zuständige Staatliche Schulamt. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen sodann in Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt.
PM: Hessische Staatskanzlei