Corona-Pandemie: Fünf Personen in Stadt und Landkreis sind wieder genesen – Quarantänepflicht für Reiserückkehrer
Übersicht der bestätigten Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19 +++ Pflicht zur Quarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten +++ Erreichbarkeit Servicecenter – Aktuelles auf kassel.de/corona
Übersicht der bestätigten Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19, verursacht durch den Erreger SARS-CoV-2 aus der Familie der Coronaviren, im Bereich des Gesundheitsamts Region Kassel (Stand: Mittwoch, 25. März, 10 Uhr, Vergleich zum Vortag):
Stadt Kassel: 53 (+8) infizierte Personen
Landkreis Kassel: 51 (+5) infizierte Personen
Sechs infizierte Personen werden derzeit in Krankenhäusern behandelt, vier davon auf Intensivstationen. Alle anderen befinden sich ebenso wie die Kontaktpersonen in häuslicher Isolation.
Zum ersten Mal seit Beginn der Epidemie kann das Gesundheitsamt Region Kassel an COVID-19 erkrankte Personen aus der Isolation entlassen. Insgesamt fünf Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet worden waren, haben nach zwei Wochen in häuslicher Quarantäne keine Symptome mehr und gelten daher als genesen. Drei stammen aus der Stadt Kassel, zwei aus dem Landkreis.
Pflicht zur Quarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Das Gesundheitsamt Region Kassel weist auf Regelungen hin, die für alle Menschen gelten, die nach einer Reise aus internationalen Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren. Ab Ankunft in Deutschland besteht die Pflicht, sich zwei Wochen lang in Quarantäne zu begeben. Wenn Betroffene in dieser Zeit Symptome entwickeln oder aus dem Urlaub schon mitbringen, sollten sie sich bei ihrem Hausarzt melden.
Laut Robert-Koch-Institut gelten folgende Länder als internationale Risikogebiete: Ägypten (ganzes Land), China (Provinz Hubei inkl. Stadt Wuhan), Frankreich (Region Grand Est mit Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne, Iran (ganzes Land), Italien (ganzes Land), Österreich (Bundesland Tirol), Spanien (Madrid), Südkorea (Provinz Gyeongsangbuk-do/Nord-Gyeongsang, USA (Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York). Besonders betroffenes Gebiet in Deutschland ist der Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen. Informationen dazu auf: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
Sollten Arbeitgeber eine Bescheinigung verlangen, sollten Betroffene zunächst ihren Hausarzt kontaktieren. Für den Fall, dass die Hausarztpraxis eine Krankschreibung nicht ausstellt, weil noch keine Symptome vorhanden sind, rät das Gesundheitsamt Region Kassel folgendes: Der Arbeitgeber sollte auf die geltende Verordnung des Landes Hessen verwiesen werden: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/anpassungsverordnung_20.3.pdf
Erreichbarkeit Servicecenter – Aktuelles auf www.kassel.de/corona
Informationen zum Thema Corona gibt die Stadt Kassel über das Servicecenter. Wegen der besonderen Situation hat das Servicecenter seine Kapazitäten aufgestockt und ist nicht nur unter der üblichen Rufnummer 115, sondern auch unter 0561/787-1900 zu erreichen. Allerdings kann es auch dort aufgrund der Vielzahl von Anrufen zu Wartezeiten kommen. Das Servicecenter ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr erreichbar.
PM: Stadt Kassel