Stadt: Geschwindigkeitsmessungen zulässig
In die Diskussion um die Zulässigkeit der Geschwindigkeitsmessanlage in der Ludwig-Mond-Straße hat jetzt die Stadt Kassel Position bezogen.
Nach umfangreichen Prüfungen, so ein Sprecher der Stadt, sei klar, dass die im Auftrag der Stadt Kassel
von einer privaten Firma zur Verfügung gestellte Geschwindigkeitsmessanlage der Firma eso so betrieben werde,
wie es in der Bedienungsanleitung und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vorgeschrieben werde.
Aus diesem Grund könne man auch den Beschluss des Amtsgerichts, der sich auf einen Einzelfall beziehe, nicht folgen, meinte der Sprecher.
Für die in der Ludwig-Mond-Straße eingesetzte Geschwindigkeitsmessanlage sei weder nach der Bedienungsanleitung noch nach der Festlegung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ein sogenannter „aufmerksamer Messbetrieb“ vorgeschrieben.
Bei der Anlage handele es sich weder um eine Radaranlage noch um eine stationäre Messeinrichtung, vielmehr könnten mit ihr mobile Messungen vorgenommen werden. Lediglich als Diebstahl- und Vandalismusschutz und damit die Anlage nicht verstellt werden könne, würden die Bauteile mit einem Schutz versehen. Bei dem in der Ludwig-Mond-Straße eingesetzten Gerät werde die Aufstellung und Einstellung des Lichtschrankengeräts nach der gültigen Bedienungsanleitung durch einen an der Hessischen Polizeiakademie ausgebildeten städtischen Mitarbeiter vorgenommen.
Quelle: Pressemeldung Stadt Kassel