Schilderwahnsinn an der Leuschnerstraße

In der Leuschnerstraße im Bereich zwischen „Am Rennsteig“ und „Eugen-Richter-Straße“ ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit seit einiger Zeit auf 30 km/h beschränkt. Etwas verwirrend daran ist, dass der per Zusatzschild genannte Zeitrahmen für die Gültigkeit auf den insgesamt drei Schildern zwei leicht unterschiedliche Zeiträume ausweist. Von der Frankfurter Straße kommend erreicht man zunächst ab „Am Rennsteig“ das Schild mit dem Zeitraum „8-21 h“. Danach ab dem Glockenbruchweg steht noch einmal das gleiche Schild, aber nach dem Glöcknerpfad lautet die Zeitangabe plötzlich 6-21 h“.

Das ist reichlich verwirrend, zumal solche Zeitangaben ja vom Autofahrer während der Fahrt wahrgenommen, gelesen und dann durch einen kontrollierenden Blick zur Uhr (Achtung! Ablenkung!) eingeschätzt werden müssen. Gleichzeitig soll man die Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h drosseln und muss noch mit anderen Verkehrsteilnehmern rechnen, die das evtl. ebenfalls (aber nicht gleichzeitig) tun.

Bedenken wir die weiteren Schilder in diesem Bereich, dann hat der Verkehrsteilnehmer hier etwa 13 Tafeln wahrzunehmen und gedanklich auszuwerten. Bei allem Verständnis für die Verkehrssituation, die den Geschäften mit ihren Ein- und Ausfahrten Rechnung tragen muss: Muss das wirklich sein? Wer denkt sich so etwas aus?

Christoph Jüngling

Ich bin seit über 25 Jahren selbständiger Softwareentwickler und IT-Berater. Für die Nordhessen-Rundschau schreibe ich unter anderem über IT-relevante Themen mit der Hoffnung, die Hintergründe auch für Laien verständlich zu machen. Denn besonders in der IT-Welt gilt: "Nichts ist so, wie es scheint."

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