Das ändert sich 2014 im Gesundheitswesen

NHR-Gesundheit-500Elektronische Gesundheitskarte

Zum 1. Januar 2014 hat die elektronische Gesundheitskarte (eGK) die bisherige Krankenversicherungskarte abgelöst. Derzeit befinden sich auf der Gesundheitskarte die gleichen Daten, wie auf der alten Krankenversichertenkarte. Neu sind das Foto des Versicherten sowie die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der eGK. Fast alle Versicherten in Hessen sind bereits mit der neuen eGK ausgestattet.

Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2014 um 1.350 Euro auf 48.600 Euro im Jahr. Für den Anteil des Einkommens, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, müssen keine Beiträge entrichtet werden. Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2014 ebenfalls um 1.350 Euro auf 53.550 Euro im Jahr. Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb dieser Grenze liegt, sind von der Versicherungspflicht befreit. Natürlich können sie sich weiterhin freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Einkommensgrenze für die Familienversicherung

Die Einkommensgrenze für kostenfrei mitversicherte Familienangehörige steigt um zehn Euro auf 395 Euro monatlich. Aus geringfügigen Beschäftigungen können weiterhin Einkünfte bis 450 Euro bezogen werden.

Belastungsgrenze für Zuzahlungen

Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen liegt bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens eines Haushalts. Sofern eine chronische Erkrankung vorliegt, verringert sich dieser Betrag auf ein Prozent. Bei der tatsächlichen Berechnung der Belastungsgrenze werden vom jährlichen Bruttoeinkommen Freibeträge abgezogen. Der Freibetrag steigt 2014 für den ersten Familienangehörigen um 126 Euro auf 4.977 Euro und für jeden weiteren Familienangehörigen um 84 Euro auf 3.318 Euro. Der Kinderfreibetrag bleibt unverändert bei 7.008 Euro.

Höchstgrenze für Krankengeld

Die Höchstgrenze des kalendertäglich gezahlten Krankengeldes richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung. Dadurch wird das Krankengeld bei Einkommen, die oberhalb dieser Grenze liegen, nicht weiter erhöht. Das Höchstkrankengeld steigt im Jahr 2014 um 2,62 Euro auf 94,50 Euro pro Kalendertag.

Beitragssatz in der Krankenversicherung

Sofern der Koalitionsvertrag entsprechend umgesetzt wird, soll der allgemeine Beitragssatz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent sinken. Die 0,9 Beitragssatzpunkte, die zurzeit allein vom Versicherten gezahlt werden, finden sich dann in einem Zusatzbeitrag wieder, der als prozentualer Satz vom beitragspflichtigen Einkommen erhoben wird. Wie hoch dieser Zusatzbeitrag ausfällt, hängt auch davon ab, wie die jeweilige gesetzliche Krankenkasse finanziell dasteht. Zusatzbeiträge mit fixen Eurobeträgen werden damit abgeschafft. Der Arbeitgeberanteil soll bei 7,3 Prozent bleiben.

Änderungen in der Pflege

Auch im Pflegebereich sind Änderungen zu erwarten. Zum 1. Januar 2014 wurden die sogenannten Pflegenoten für Pflegeeinrichtungen eingeführt. Zudem trat eine geänderte Pflegetransparenzvereinbarung für die stationäre Pflege in Kraft. Damit wird das Notensystem im Bereich der stationären Pflege nachgebessert. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen müssen ab Januar 2014 die Landesverbände der Pflegekassen darüber informieren, wie die medizinische Versorgung ihrer Bewohner sowie deren Versorgung mit Arzneimitteln sichergestellt wird.

Endoprothesenregister

Zum Jahresbeginn hat das bundesweite Endoprothesenregister (EPRD) den Betrieb aufgenommen. Ziel des Registers ist es, die Qualität der Versorgung mit künstlichen Hüft- und Kniegelenken zu verbessern und die Zahl unnötiger Wechseloperationen zu senken. Das EPRD verknüpft dafür Routinedaten mit neuen Informationen über den Einbau künstlicher Hüft- und Kniegelenke. Auf dieser Datengrundlage kann langfristig die Qualität und Lebensdauer der Produkte sowie die Qualität der Versorgung beurteilt werden. Die Teilnahme am EPRD ist für Krankenhäuser und Patienten freiwillig.

Vertrauliche Geburten

Ab dem 1.5.2014 wird der Anspruch auf eine vertrauliche Geburt eingeführt. Damit können Schwangere, die sich in schwierigen Situationen befinden und ihre Identität nicht preisgeben wollen, ihr Kind in einem Krankenhaus auch anonym zur Welt bringen. Der Bund wird die im Zusammenhang mit der Geburt sowie der Vor- und Nachsorge entstehenden Kosten übernehmen. Das Gesetz soll die medizinische Versorgung für Geburten auch in schwierigen Lagen sicherstellen. Unabhängig davon bleibt die Einrichtung von Babyklappen bestehen.

Quelle: Techniker Krankenkasse

 

 

H.Jacob

Die Fotografie ist wie eine Perle, erst aneinander aufgeschnürt, ergeben sie ein Ganzes.

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