Die Pflege von Angehörigen auf die Rente anrechnen lassen

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Drohende Altersarmut in Deutschland ist ein ernst zu nehmendes Problem. Experten raten daher, frühzeitig neben der gesetzlichen auch eine private Altersvorsorge anzustreben. Unter gewissen Umständen lässt sich auch die Pflege von Angehörigen auf den späteren Rentensatz anrechnen.

Oft wird die Höhe der gesetzlichen Altersrente von den Deutschen überschätzt. Noch im Jahr 2015 gab die Deutsche Rentenversicherung Zahlen heraus, wonach die durchschnittliche monatliche Standardrente in den alten Bundesländern bei 1.231,45 Euro und die in den neuen Bundesländern bei 1.217,25 Euro lag.

Altersarmut bei Frauen
2018 sieht es nicht viel besser aus. Viele Menschen liegen deutlich unter diesem Wert und kratzen somit an der Existenzsicherung. Vor allem Frauen sind von Altersarmut und einer geringen Rentenausschüttung betroffen, da sie sich nach wie vor wesentlich häufiger um die Kinderbetreuung und/oder die Pflege bedürftiger Angehöriger kümmern.

Sie arbeiten oft über einen längeren Zeitraum gar nicht oder nur in Teilzeit. Im gesamteuropäischen Vergleich nimmt Deutschland bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wahrlich keine Heldenrolle ein. Im Gegenteil: Viele Menschen bekommen eine monatliche Rente von maximal 1.000,00 Euro. Das reicht kaum zum Leben.

Das Flexi-Renten-Gesetz
Allerdings kann neuerdings die Pflege von Angehörigen unter gewissen Umständen auf die Rente angerechnet werden. Das sogenannte Flexi-Renten-Gesetz macht’s möglich. Unter bestimmten Bedingungen gilt: Pro Pflegejahr können Sie Ihre Rente bis zu 30 Euro monatlich aufstocken. Dies ist sogar dann der Fall, wenn Sie zum Zeitpunkt der Versorgung bereits in Rente sind.

Konkret geht es um Personen, die jemanden nicht erwerbsmäßig zu Hause betreuen. Sie sind neuerdings versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Die Beiträge hierfür werden von der Pflegekasse übernommen. Die Höhe des zu erwartenden Rentenzuwachses hängt sowohl vom Pflegegrad der Person ab als auch vom Anteil sonstiger Leistungen, die der Betreute erhält.

Die zu pflegende Person muss mindestens auf den Pflegegrad 2 eingestuft worden sein. Das Rentenplus für die ehrenamtlich erbrachte Pflegeleistung liegt aktuell zwischen 5,40 Euro und 29,86 Euro.

Frühzeitig vorsorgen
Da ein solcher Fall allerdings nicht planbar ist und die Zusatzrente nicht übermäßig hoch ausfällt, ist dennoch dringend eine private Altersvorsorge neben der rein gesetzlichen geboten. Der Vergleich einer privaten Rentenversicherung zeigt, dass hier die garantierten monatlichen Ausschüttungen oft schon durch kleine monatliche Sparbeträge erreicht werden können.

Wichtig ist, die persönlichen Ansprüche im Pflegefall rechtzeitig bei der Pflegeversicherung geltend zu machen, damit das Zubrot nicht ausfällt. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Erhöhung der Beitragszahlungen in die Rentenkasse automatisch erfolgt.

NHR

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