Versicherungsschutz für Hunde: Von Krankenschutz bis Haftpflicht

Versicherungsschutz für Hunde: Von Krankenschutz bis Haftpflicht

Das Halten von Hunden ist mit zahlreichen Kosten verbunden. Neben Futter, Hundesteuer und Ausstattung sind die Ausgaben für den Versicherungsschutz nicht zu unterschätzen. Welche Policen sinnvoll sind, muss im Einzelfall kritisch geprüft werden.

Die Hunde-OP-Versicherung

Müssen Hunde operiert werden, sind vierstellige Beträge keine Seltenheit. Ob Autounfall, Tumor oder Kreuzbandriss, Magendrehung, Hüftknochendysplasie oder Knochenbruch. Die Liste der Gründe für einen operativen Eingriff bei Hunden ist lang. Viele Halter machen sich über die Kosten erst dann Gedanken, wenn der Ernstfall eingetreten ist und sie mit den hohen Tierarztrechnungen konfrontiert werden. Mangelt es an Rücklagen, kommen Hundebesitzer schnell in finanzielle Bedrängnis. Um dem vorzubeugen, kann eine Hunde-OP-Versicherung abgeschlossen werden. Derartige Policen greifen zwar nicht bei Kastrationen, Sterilisationen und Vorerkrankungen, übernehmen jedoch einen Großteil der Unkosten, die Versicherten durch Operationen ihrer Hunde durch Unfälle oder unvorhergesehene Erkrankungen entstehen. Mit einem solchen Versicherungsschutz können sich Hundehalter vor den teilweise immensen Kosten schützen, die jederzeit anfallen können.

Da sich das Leistungsspektrum der Versicherungsgesellschaften erheblich voneinander unterscheidet, sollten Interessenten das Angebot am Markt kritisch überprüfen. Die Auswahl an guten Policen ist bislang überschaubar. Zu den bekanntesten Anbietern zählen Agila und Uelzener. Beim unabhängigen Vergleichsportal rund um die OP-Versicherung für Hunde können die einzelnen Versicherungen miteinander verglichen werden. Die Verbraucherplattform hat fünf Versicherungen anhand von Bewertungen, Kosten und vertraglichen Bestandteilen wie Altersgrenze, Geltungsbereich und Wartezeit gegenübergestellt. Als Vergleichssieger ging die Agila hervor, dessen Hunde-OP-Versicherungen bei knapp neun Euro pro Monat starten.

Folgende Fragen gilt es zu klären:

  • Zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte wird abgerechnet? (Im Idealfall zum dreifachen Satz)
  • Legt der Versicherer Leistungshöchstgrenzen fest? (womöglich nur 80 Prozent oder weniger)
  • Welche Leistungen werden im OP-Fall übernommen? (Nachbehandlung, Klinikaufenthalt, Medikamente, Verbandsmaterial usw.)
  • Sind OPs durch Erkrankungen ausgeschlossen, die auf die Rasse zurückzuführen sind?
  • Gibt es eine Altersobergrenze?
  • Gilt die Versicherung auch im Ausland? (Versicherungsschutz im Urlaub)
  • Wie lange müssen Versicherte auf die Zahlung warten? (Im Ernstfall muss es schnell gehen, um finanzielle Engpässe zu meiden)
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Einige Versicherungen verlangen eine Voruntersuchung der Tiere sowie Zuschläge, wenn diese nicht durch einen Chip gekennzeichnet sind. Auch dahingehend sollten Verbraucher die Versicherungsunterlagen sorgfältig unter die Lupe nehmen.

Rassehundeausstellung-2011Die Hunde-Krankenversicherung

Neben der OP-Versicherung, die chirurgische Eingriffe abdeckt, werden Hunde-Krankenversicherungen verkauft. Hierbei handelt es sich um einen Krankenvollschutz, der nicht nur operative Eingriffe umfasst, sondern auch Diagnostik und Heilbehandlungen. Allerdings ist beim Abschluss einer solchen Versicherung Vorsicht geboten: Die Unterschiede beim Leistungsumfang sind enorm. Hundehalter müssen die Versicherungsbedingungen genauestens kontrollieren und sicherstellen, dass dieser zum Bedarf passt. Auch die Kosten variieren stark und hängen von Alter, Rasse, Gewicht, Größe und Haltung ab. Gängige Angebote starten ab circa 250 Euro im Jahr. Besonders umfangreiche Versicherungen kosten teilweise das Doppelte. Aufgrund der deutlich höheren Beiträge lohnt sich in vielen Fällen eine OP-Versicherung eher. Nicht zuletzt, weil auch beim Krankenvollschutz diverse Dinge, darunter Impfungen, Kastrationen oder Wurmkuren, aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Benötigt ein Hund hingegen besonders teure Therapien, greift eine OP-Versicherung nicht, weshalb die Krankenversicherung durchaus ihre Daseinsberechtigung hat.

Die Hunde-Haftpflichtversicherung

Diese Police ist für Hundebesitzer unverzichtbar. Laut § 833 BGB kann ein Tierhalter für sämtliche Schäden haftbar gemacht werden, die sein Tier verursacht. Kommt es zu Sach-, Vermögens- oder gar Personenschäden, können die Kosten für Halter existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Dies gilt auch dann, wenn Hundebesitzer eine klassische private Haftpflicht abgeschlossen haben. Sie reguliert von Hunden ausgelöste Schäden nicht. Besonders teuer wird es, sobald Menschen zu Schaden kommen. Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe sind durchaus denkbar, wenn zum Beispiel ein Kind von einem Hund angegriffen und schwer verletzt wird oder gar stirbt. Darüber hinaus wehrt die Versicherung unberechtigte Forderungen ab. Wann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet:

Sachschäden Vermögensschäden Personenschäden
Ersatz zerstörter oder beschädigter Objekte

z. B. Kleidung, Möbel, Fahrzeuge etc.

In Folge von Sach- und Personenschäden -Schmerzensgeld

-Behandlungskosten

usw.

Aufgrund des Risikos ist die Hunde-Haftpflichtversicherung in vielen Bundesländern längst Pflicht. Das gilt unter anderem für folgende Länder:

  • Berlin
  • Thüringen
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Sachsen-Anhalt

In den anderen Ländern wie Bremen, Bayern, Baden-Württemberg, Saarland und Hessen hängt die Pflicht zur Versicherung von individuellen Faktoren ab. Beispielsweise von der Hunderasse. In manchen Ländern wird eine Rasseliste zugrunde gelegt. Das einzige Bundesland, wo der Abschluss einer Haftpflicht-Police noch freiwillig erfolgt, ist Mecklenburg-Vorpommern.

Warum die Hunde-Haftpflichtversicherung so wichtig ist und worauf es bei der Deckungssumme ankommt, verdeutlicht ZDF WISO:

Hundefachmann Udo Kopernik vom Verband für das Deutsche Hundewesen empfiehlt den Abschluss der Versicherung schon bevor das vierbeinige Familienmitglied in die Familie aufgenommen wird.

NHR

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