Mit Sachschäden ins neue Jahr?

Tipps für ein sicheres Silvesterfeuerwerk

Der Jahreswechsel steht kurz bevor. Wenn am 31. Dezember die Uhr Mitternacht schlägt, knallen nicht nur Sektkorken, sondern auch Silvesterböller und -raketen. Trotz aller Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern kann es dabei zu Schäden kommen. Worauf bereits beim Böller-Kauf zu achten ist, weiß Tanja Cronenberg, Expertin von ERGO. Sie und Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO, erklären auch, wie sich Haus und Auto schützen lassen und welche Versicherung im Schadenfall haftet.

Beim Kauf auf Prüfsiegel achten

Feuerwerkskörper gehören zu Silvester wie der Tannenbaum zu Weihnachten. Sie sind aber weniger harmlos. Denn sie bestehen aus explosiven Stoffen, die Verletzungen und Schäden verursachen können. „Umso wichtiger ist es, bereits beim Kauf darauf zu achten, dass die Feuerwerkskörper auf ihre Sicherheit getestet und zugelassen sind“, rät Tanja Cronenberg, Expertin von ERGO. „Das ist der Fall, wenn auf der Verpackung oder dem Feuerwerkskörper selbst das CE-Siegel aufgedruckt ist.“ Dieses Prüfsiegel vergibt beispielsweise die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM). Es besteht aus der Nummer „0589“, der Kategorie „F1“ oder „F2“ sowie einer weiteren fortlaufenden Nummer. „0589“ bedeutet, dass die BAM den Knallkörper geprüft und für den deutschen Markt zugelassen hat. Mit „F1“ sind Feuerwerkskörper für Jugendliche ab 12 Jahren gekennzeichnet. Darunter fallen beispielsweise Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tischfeuerwerke. Zur Kategorie „F2“ gehören etwa Fontänen, Batterien und Raketen. Der Verkauf dieser Feuerwerkskörper ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt. Auch Kracher mit dem CE-Siegel von anderen offiziellen europäischen Stellen sind unbedenklich. „Von ungeprüftem Billig-Feuerwerk aus dem Ausland sollten Verbraucher aus Sicherheitsgründen die Finger lassen“, rät die ERGO Expertin.

Wenn die Rakete im Vorgarten landet …

Die Silvesternacht zählt zu den Nächten, in der sich die meisten Schäden ereignen. Immer wieder kommt es vor, dass Raketen nicht wie gewollt im Himmel, sondern in Vorgärten, auf Balkonen oder im schlimmsten Fall sogar in Wohnräumen explodieren. Um das Risiko für mögliche Schäden am Haus zu senken, ist es daher wichtig, alle brennbaren Gegenstände von Balkon, Terrasse oder aus dem Garten zu räumen. Ansonsten kann eine verirrte Rakete diese in Brand setzen. Es empfiehlt sich zudem, alle Dachluken, Fenster und Türen zu schließen. „Kommt es dennoch zu Feuer- und Explosionsschäden auf dem Außengelände oder der Fassade, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung“, weiß Tanja Cronenberg. Landet eine Rakete in den Wohnräumen oder geschieht beim Tischfeuerwerk ein Malheur, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf. „Sie schützt den kompletten Hausrat im Fall von Feuer- oder Löschwasserschäden – von Teppichen über Möbel bis hin zur Kleidung“, so die ERGO Expertin. Sorgen Feuerwerkskörper für Schäden an Sonnenkollektoren, Wintergärten oder Fenstern, ist die Glasversicherung zuständig.

… oder auf dem Auto

Beschädigter Lack, gesplitterte Scheiben oder geschmolzene Reifen: Fällt eine Rakete auf ein Auto, können deutliche Spuren zurückbleiben. Autobesitzer sollten ihr Fahrzeug an Silvester daher möglichst in der Garage oder im Carport parken. „Wer keine Unterstellmöglichkeit zur Verfügung hat, kann sein Auto in einer abgelegenen Seitenstraße abstellen. Alternativ empfiehlt sich auch ein Parkplatz unter Bäumen oder neben Büschen. Denn die Äste bremsen herabfallende Raketenreste“, empfiehlt Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO. Schutz vor glühenden Teilen bieten zudem spezielle Hüllen oder Folien für das Auto, sogenannte Car Cover. Diese erhalten Autobesitzer beispielsweise im Internet, in Baumärkten oder auch in Fachgeschäften. Eine einfache Decke kann ebenfalls Schutz bieten. Wer in der Silvesternacht mit dem Auto unterwegs ist, dem rät der ERGO Experte, die Fenster geschlossen zu halten. Entdecken Besitzer am Neujahrsmorgen Schäden an ihrem Fahrzeug, haftet der Verursacher. Dieser lässt sich jedoch meist nur sehr schwer ausfindig machen. „In solchen Fällen springt die Teilkaskoversicherung des Betroffenen für den entstandenen Schaden ein. Sie kommt für Brand- und Explosionsschäden sowie für kaputte Scheiben auf“, erklärt Tanja Cronenberg. Mut- oder böswillige Beschädigungen durch unbekannte Feuerwerkszünder – sogenannte Vandalismusschäden – deckt nur eine Vollkaskoversicherung ab. Laien können den Unterschied zwischen versehentlich entstandenen und böswillig herbeigeführten Schäden oft schwer erkennen. Betroffene sollten sich daher umgehend bei ihrem Versicherer melden. Dieser beauftragt zur Prüfung einen Sachverständigen. Zudem sollten Autobesitzer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung stellen. Um Sachschäden in der Silvesternacht zu vermeiden, der Tipp von Frank Mauelshagen: „Raketen nur in ausreichendem Abstand von Gebäuden und Autos abfeuern.“

PM: ERGO Group AG (HJ)

NHR

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