Gefährdung durch Pokémon Go? Wie ist die Rechtslage für Fußgänger?

Pokemon GoJülich, Juni 2016. Schnell eine Mail checken, WhatsApp-Nachrichten beantworten, bei Instagram ein Bild hochladen – oder, ganz aktuell seit gestern – ein Pokémon fangen: Fußgänger laufen allzu oft blind durch die Straßen und verursachen mit auf das Smartphone gerichteten Augen zahlreiche Verkehrsunfälle. Doch was sagen Straßenverkehrsordnung und aktuelle Rechtslage dazu? Der Rechtsexperte Markus Mingers klärt auf:

Straßenverkehrsordnung & Smartphones: Klare Aussagen braucht es!
Der Blick bleibt fast konstant auf das Display des Smartphones gerichtet, dieses Bild von Fußgängern gehört zum Alltag im Straßenverkehr und wird sich durch den Hype für das neue Handyspiel Pokémon Go sicherlich noch verschärfen. Doch wie ist Rechtslage, wenn es dadurch zu einer Gefährdung im Straßenverkehr kommt? „Aktuell besagt § 1 der StVO lediglich, dass Fußgänger maßgeblich und in voller Aufmerksamkeit und Konzentration am Straßenverkehr beteiligt sind. Die Rede ist hier von gegenseitiger Rücksichtnahme — dennoch verbietet das Gesetz keine Smartphone-Nutzung für die Verkehrsteilnehmer per pedes“, erläutert Markus Mingers die derzeitige Situation. Gleichzeitig betont er, dass es hier zukünftig klarere Aussagen braucht, so wie sie für Auto- und Radfahrer gelten. Denn hier gilt, dass das Smartphone am Steuer — vor allem bei Gefährdung anderer Straßenverkehrsteilnehmer — schwer geahndet wird. Auto- und Radfahrer müssen mit Geldstrafen bis zu 60 € rechnen und mit einem Punkt in Flensburg. „Derzeit verbietet kein Gesetz die exzessive Nutzung des Smartphones als Fußgänger!“, so Mingers. Der Rechtsexperte mahnt daher: „Mehr Aufmerksamkeit auf Deutschlands Straßen, das ist es, was sowohl das Gesetz als auch der Straßenverkehr brauchen. Denn: Sicherheit und Rücksicht gehen vor!“

 

Danke für diese Zusammenfassung an die Kanzlei :Mingers und Kreuzer

 

(CB)

NHR

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