Stadt Kassel ordnet allgemeine Stallpflicht an

Stadt Kassel Documenta StadtDa sich die sogenannte Geflügelpest in Deutschland immer weiter ausbreitet, hat das Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit der Stadt Kassel auf Anordnung des Landes Hessen eine allgemeine Stallpflicht verfügt. Zudem gelten bis auf weiteres bundesweit einheitliche Regelungen für Biosicherheitsstandards in Beständen mit weniger als 1.000 Tieren.

Nachdem am vergangenen Wochenende weitere tote Wildvögel mit Verdacht auf den Vogelgrippeerreger H5N8 (wissenschaftlich Geflügelpest genannt) in Hessen aufgefunden wurden, hat die Stadt Kassel auf Anordnung des Hessischen Umweltministeriums eine landesweite Aufstallung aller Geflügelbestände angeordnet, die ab dem 24. November gilt. Damit wurde die bisher gültige Stallpflicht in den Risikogebieten entsprechend ausgeweitet. Durch die vermehrten Verdachtsfälle gilt eine neue Risikobewertung für das Land Hessen, die eine Stallpflicht rechtfertigt. Die Stallpflicht gilt bis auf weiteres. In der Stadt Kassel sind dem Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit rund 160 Geflügelhalter – überwiegend Hühnerhaltungen – mit einem Bestand von insgesamt rund 2230 Tieren gemeldet.

Zusätzlich zu Stallpflicht gelten mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres bundesweit einheitliche Regelungen für Biosicherheitsstandards in Beständen mit weniger als 1.000 Tieren. Mit dieser Bundesverordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen wird unter anderem die Sicherung der Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren vorgeschrieben. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- und Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich zur Desinfektion bzw. unschädlichen Beseitigung (Einwegkleidung) ablegen.

Um eine potentielle Verbreitung des hochpathogenen Erregers H5N8 einzudämmen, sind ab sofort auch alle Formen von Vogelschauen bis auf weiteres untersagt.

Grundsätzlich gilt: Halter von Geflügel müssen dies beim Veterinäramt anzeigen

Das Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit der Stadt Kassel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln verpflichtet sind, dies mitzuteilen. Hierbei handelt es sich um eine grundsätzliche Verpflichtung, die unabhängig vom aktuellen Vogelgrippe-Geschehen besteht und alle Geflügelhalter betrifft, also nicht nur diejenigen im Risikogebiet der Stadt Kassel. Halter, die dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, dies nachzuholen. Erforderlich sind der Name des Halters, seine Anschrift und die Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und ihr Standort.

Tote Wild-Vögel melden

Damit eine mögliche Betroffenheit von Wildvögeln in Hessen schnell erkannt werden kann, sollte im Falle von krank oder tot aufgefundenen Wildvögeln das Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit der Stadt Kassel unter der Telefonnummer 0561 / 787-3336 informiert werden. Die eingesammelten Tiere werden dann dem Hessischen Landeslabor zur weiteren Untersuchung überstellt.

Auch wenn es nach dem aktuellen Kenntnisstand keine konkreten Hinweise darauf gibt, dass das derzeit kursierende Virus für den Menschen eine Gefahr darstellt, sollten Vogelkadaver schon aus allgemeinen hygienischen Gründen nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Auch Hunde sollten von den Tierkörpern nach Möglichkeit ferngehalten werden.

Geflügelhalter sind verpflichtet, verdächtige Symptome – insbesondere aber plötzlich auftretende erhöhte Sterblichkeitsraten in ihren Beständen – beim Veterinäramt zu melden.

Quelle: Stadt Kassel (JH)

NHR

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