Vogelgrippe – Veterinäramt rät zum Schutz des Geflügels zu konsequenten Biosicherheitsmaßnahmen
Wie jedes Jahr im Herbst besteht die Gefahr, dass mit dem Eintreffen der Zugvögel aus den Brutgebieten im Norden auch durch Viren ausgelöste Infektionskrankheiten wie die Vogelgrippe nach Deutschland eingeschleppt werden. Daher rät das Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit der Stadt Kassel zu größter Sorgfalt bei den notwendigen Hygienemaßnahmen.
Seit Ende Oktober wurden Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen und über 400 Fälle bei Wildvögeln in den norddeutschen Küstenregionen festgestellt. Nun wurde der Erreger auch bei fünf toten Schwänen in Mittelhessen nachgewiesen. Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen, in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen wird vom Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, dem Friedrich-Löffler-Institut, derzeit als hoch eingestuft. Die Daten weisen auf ein starkes überregionales Geschehen hin.
Gewässernahe Gebiete, in denen sich wildlebende Wasser- und Zugvögel sammeln, rasten und brüten, sind als Risikogebiete bekannt. Die Kasseler Fuldaauen zählen zu einem von neun hessischen ornithologischen Risikogebieten.
„Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist – unabhängig von der Stallpflicht – der beste Schutz vor einer Einschleppung der Vogelgrippe. Alle Halterinnen und Halter von Geflügel sind daher nach wie vor zur größten Sorgfalt bei den Hygienemaßnahmen aufgerufen“ betonen die Amtstierärzte Dr. Regina Emrich und Dr. Heiko Purkl. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden.
Zu beachten ist deshalb, dass die Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden dürfen (auch kein gesammeltes Regenwasser von Dachflächen) und nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind;
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren sind;
der Zutritt von Personen zu den Geflügelhaltungen sollte so weit wie möglich eingeschränkt werden. Es wird auch empfohlen, an den Stalleingängen Desinfektionsmatten auszulegen.
Um einen möglichen Eintrag des Virus schnell zu erkennen bzw. ausschließen zu können, gilt für alle Geflügelhaltungen, dass beim Auftreten von erhöhten Sterberaten innerhalb von 24 Stunden und erheblichen Veränderungen der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, eine Tierärztin/ein Tierarzt hinzuzuziehen und das Vorliegen der Geflügelpest abzuklären ist. Werden in einem Geflügelbestand mehr als 1.000 Stück Geflügel gehalten, gelten zusätzliche Schutzmaßregeln.
Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, Beobachtungen von unnormalen Verhaltensweisen bei Wasservögeln (z.B. unkoordiniertes Kopfkreisen) sowie Totfunde von Wasservögeln, Greifvögeln und Rabenvögeln (einschließlich Elstern) im Stadtgebiet dem Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit zu melden, um die Früherkennung zu forcieren.
Meldepflicht besteht
In der Stadt Kassel sind derzeit 210 Geflügelhaltungen gemeldet. Dabei handelt es sich überwiegend um private Hobbyhaltungen. Für Halterinnen und Haltern von Geflügel besteht eine Meldepflicht für den Tierbestand beim örtlichen Veterinäramt und der Hessischen Tierseuchenkasse. Außerdem muss eine Registriernummer beantragt werden. Nur bei ordnungsgemäßer Meldung können Tierverluste im Seuchenfall entschädigt werden. Zudem ist ein Bestandsregister zu führen. Diese Vorgaben betreffen nicht nur landwirtschaftliche Haltungen, sondern auch Hobbyhalter.
Genauere Informationen zum Schutz von Geflügel vor der aviären Influenza sind auf der Homepage der Stadt Kassel zu finden, hier kann insbesondere auch ein Merkblatt mit Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe abgerufen werden.
PM: Stadt Kassel