Wegen Trockenheit: Kein Wasser aus Fließgewässern entnehmen

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Die Stadt Kassel untersagt ab sofort die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Fließgewässern der 2. und 3. Ordnung. Grund für diese Allgemeinverfügung der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde ist die derzeitige Trockenheit. Nicht betroffen von dieser Untersagung ist die Fulda, die ein Gewässer 1. Ordnung ist. Das Verbot gilt auch für Wasserentnahmen aus Bächen, für die eine Genehmigung erteilt wurde.

Die Allgemeinverfügung wird im am Freitag, 17. August 2018, erscheinenden Amtsblatt der Stadt Kassel veröffentlicht und gilt ab Samstag, 18. August 2018, bis Freitag, 31. Oktober 2018.

Gemäß des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Hessischen Wassergesetz (HWG) darf Wasser für den eigenen Bedarf aus oberirdischen Gewässern entnommen werden. Diese als Gemeingebrauch, Anliegergebrauch und Eigentümergebrauch bezeichnete Regelung findet ihre Beschränkung in § 6 Absatz 1 Nr. 6 WHG, wonach in oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten sind.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt in vielen Gewässern im Stadtgebiet Kassel sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine signifikante Änderung dieser Situation ist nach Einschätzung der Unteren Wasser- und Naturschutzbehörde derzeit nicht absehbar, selbst wenn kurzzeitige Niederschläge vorhergesagt werden. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen liegen weit unter dem Durchschnitt der vergangenen Jahre. An dieser Situation haben auch die Schauer der vergangenen Tage nichts geändert.

Aufgrund der Niedrigwasserstände besteht die Gefahr, dass das biologische bzw. ökologische Gleichgewicht nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. Dieses gilt selbst dann, wenn an einzelnen Entnahmestellen noch eine ausreichende Wasserführung beobachtbar ist. Eine ungeregelte und unbeschränkte Entnahme von Wasser bedroht Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern und gefährdet die notwendige natürliche Selbstreinigung.

Schon seit etwa zwei Wochen ruft die Städtische Werke Netz + Service GmbH (NSG), die im Auftrag des städtischen Eigenbetriebs KASSELWASSER die Trinkwasserversorgung sicherstellt, zu einem sorgsamen Umgang mit Wasser auf. Zusätzlich bittet die NSG, weitere Wasserentnahmen zur Gartenbewässerung oder Autowäsche zu unterlassen. Die Trinkwassergewinnung laufe derzeit am Rande der Fördergrenze, ein noch höherer Wasserverbrauch sei mit der aktuellen Förderinfrastruktur schwer darstellbar. Daran ändern auch die jüngsten Niederschläge nichts. Das Kasseler Trinkwasser stammt aus Quellen, aus der Grundwasseranreicherung an der Fulda und vor allem aus Tiefbrunnen.

PM: Stadt Kassel (YS)

NHR

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