Ab Samstag veränderte Maskenpflicht im NVV – Schals und Stoffmasken nicht mehr erlaub
Im Nordhessischen Verkehrsverbund gilt ab kommendem Samstag, 23. Januar die neue Verordnung des Landes Hessen, in der auch die Maskenpflicht im ÖPNV geregelt ist. Danach müssen in Bus und Bahn medizinische Masken wie die bekannten grün-blaue Faltmasken oder solche mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Alltagsmasken aus Stoff oder Schals sind nicht mehr zugelassen.
„Neben Lüften, Desinfektion und einem 100-prozentigem Angebot für mehr Platz ist das der wichtigste Baustein, um im ÖPNV auch in Zeiten von Corona sicher unterwegs zu sein. All das sind Maßnahmen, um das Ansteckungsrisiko im ÖPNV zu minimieren,“ unterstreicht NVV-Geschäftsführer Steffen Müller die Aktivitäten des NVV in der Pandemie.
Daher sind weiterhin 20 zusätzliche vom NVV beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines externen Sicherheitsdienstleisters sowie das Kontrollpersonal der jeweiligen Verkehrsunternehmen im Rahmen der Zugbegleitung und Fahrausweisprüfung aktiv, um die Kunden im öffentlichen Nahverkehr Nordhessens auf die Neuerungen bei der Maskenpflicht aufmerksam zu machen.
Bis zum Ende des Monats bleibt es daher bei Ermahnungen, danach werden 50 Euro fällig. Den rechtlichen Rahmen gibt es dafür seit Oktober letzten Jahres. Die Beförderungsbedingungen wurden entsprechend erweitert und sehen neben dem Verweis aus dem Fahrzeug auch eine Strafzahlung (Vertragsstrafe) in Höhe von 50 Euro vor, wenn ein entsprechender Schutz nicht getragen wird.
Der NVV bereitet zurzeit eine Verteilaktion für die wichtigsten Haltepunkte in Nordhessen vor, bei der zugelassene Masken an Kunden gratis abgegeben werden.
PM: NVV