Tägliche Übersicht der bestätigten SARS-CoV-2-Infektionen in Hessen
Es wurden, Stand 9. März 2020, 16:00 Uhr, in Hessen insgesamt 26 SARS-CoV-2-Fälle bestätigt.
Übersicht Fälle in Hessen:
Landkreis/Stadt | Fälle bis gestern | Neu heute | Gesamt |
Bergstraße | 2 | 2 | |
Darmstadt (Stadt) | |||
Darmstadt-Dieburg | |||
Frankfurt | 4 | 4 | |
Fulda | 2 | 2 | |
Gießen | 3 | 3 | |
Groß-Gerau | 1 | 1 | |
Hersfeld-Rotenburg | |||
Hochtaunuskreis | 2 | 2 | |
Kassel (Landkreis) | 1 | 1 | |
Kassel (Stadt) | |||
Lahn-Dill-Kreis | 2 | 2 | 4 |
Limburg-Weilburg | |||
Main-Kinzig-Kreis | 1 | 1 | |
Main-Taunus-Kreis | |||
Marburg-Biedenkopf | |||
Odenwaldkreis | |||
Offenbach (Landkreis) | 1 | 1 | |
Offenbach (Stadt) | |||
Rheingau-Taunus-Kreis | 1 | 1 | 2 |
Schwalm-Eder-Kreis | |||
Vogelsbergkreis | 1 | 1 | |
Waldeck-Frankenberg | 1 | 1 | |
Werra-Meißner-Kreis | |||
Wetteraukreis | |||
Wiesbaden (Stadt) | 1 | 1 |
Neue Fälle:
- Zwei Personen im Lahn-Dill-Kreis, beide mit milden Krankheitssymptomen in häuslicher Absonderung. Eine Person ist eine Kontaktperson des Indexfalls aus dem Vogelsbergkreis, eine hat sich bei einer Reise nach Südtirol angesteckt.
- Zwei Personen im Landkreis Fulda, die aus Südtirol zurückgekehrt sind. Beide zeigen schwache Symptome und befinden sich in häuslicher Absonderung.
- Eine Person im Rheingau-Taunus-Kreis, die Kontaktperson des anderen SARS-CoV-2-Falls im Rheingau-Taunus-Kreis ist. Die Person befindet sich in häuslicher Absonderung.
- Einen ersten Fall gibt es nun auch in Wiesbaden. Auch dort hatte sich eine Person infolge einer Reise nach Südtirol angesteckt und ist mit leichter Symptomatik häuslich abgesondert.
Wie geht es den betroffenen Personen?
Alle erkrankten Personen weisen aktuell milde Verläufe mit keinen oder leichten Symptomen auf. Eine stationäre Aufnahme trotz keiner oder nur milder Symptome wird in Betracht gezogen, wenn die Wohnsituation der Person eine häusliche Absonderung nicht oder nur schwer zulässt.
Welchen Zweck hat die Ermittlung von Kontaktpersonen?
Die Nachverfolgung der Kontaktpersonen dient zur Ermittlung von Infektionsketten. Durch Quarantänemaßnahmen können diese Infektionsketten unterbrochen werden.
Wie kann ich mich schützen?
Als Schutzmaßnahme – auch vor der Grippe – sind Bürgerinnen und Bürger dazu angehalten, weiterhin einfache Hygieneregeln zu beachten:
- In die Armbeuge husten oder niesen,
- Einmaltaschentücher verwenden und diese nach jedem Gebrauch entsorgen,
- Händeschütteln vermeiden,
- gründliches und regelmäßiges Händewaschen
- nicht mit den Händen die Nasen-, Mund- und Augenschleimhaut berühren (zum Beispiel nach Festhalten an Griffen in Bussen oder Benutzen von Türgriffen, die von vielen angefasst werden),
- Smartphone, Handy, Tablet etc. regelmäßig desinfizieren.
- grundsätzlich eigene Gläser und Besteck benutzen und
- wie immer in der Erkältungszeit, wenn möglich, Menschenansammlungen meiden.
Wie verhalte ich mich bei Symptomen?
Sollten Bürgerinnen und Bürger Krankheitssymptome wie Husten, Fieber oder Atemnot verspüren, sollen sie sich zunächst telefonisch an ihre Hausärztin oder an ihren Hausarzt wenden. Diese klären dann mit der anfragenden Person ab, ob eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus wahrscheinlich ist und leiten bei begründetem Verdacht die weitere Diagnostik und Behandlung ein.
Hotline
Eine hessenweite Hotline zu dem Thema ist unter der Nummer 0800-5554666 täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar.
PM: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration