Jagdpresse jubelt: Jäger dürfen auch in Hessen wieder Fuchsbabys erschlagen

Jagdpresse jubelt: Jäger dürfen auch in Hessen wieder Fuchsbabys erschlagen
Jagdpresse jubelt: Jäger dürfen auch in Hessen wieder Fuchsbabys erschlagen / Das schlimmste Virus für diese Jungfüchse sind Jäger, die den Wald als ihre Schießbude betrachten. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/133267 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Wildtierschutz Deutschland e.V./Heiko Anders"
Bildunterschrift: Jagdpresse jubelt: Jäger dürfen auch in Hessen wieder Fuchsbabys erschlagen / Das schlimmste Virus für diese Jungfüchse sind Jäger, die den Wald als ihre Schießbude betrachten. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/133267 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: „obs/Wildtierschutz Deutschland e.V./Heiko Anders“ Bildrechte: Wildtierschutz Deutschland e.V. Fotograf: Heiko Anders

Mit Beginn des neuen Jagdjahres zum 1. April wurden die erst 2016 verkündeten Schonzeiten für viele Jungtiere in Hessen wieder aufgehoben. Kritik kommt von Wildtierschutz Deutschland. Der Verein setzt sich für eine Abschaffung der Hobbyjagd ein.

Eine Klage der oppositionellen FDP in Wiesbaden war teilweise erfolgreich – Hessenjäger sind glücklich, die Jagdpresse jubelt: Endlich dürfen sie während der Schonzeit von Füchsen und Waschbären und weiteren Tierarten wenigstens die Tierbabys wieder mit Fallen fangen, erschießen, erschlagen oder dem Hund zur Belohnung überlassen.

Der Hessische Staatsgerichtshof hat entschieden, dass Schonzeiten für Jungtiere einen „unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht“ darstellen und „der Tierschutzgedanke als solcher nicht geeignet ist, eine Verkürzung der Jagdzeiten zu rechtfertigen, sofern mit ihm allein die Absicht verbunden ist, Tiere vor ihrer Tötung auch dann zu bewahren, wenn diese zulässigerweise im Rahmen einer waidgerechten Jagdausübung erfolgt.“ Was unter „waidgerechter Jagdausübung“ im Detail zu verstehen ist, wird allerdings wohl keiner dieser Richter konkret beantworten können. Die Definition der Waidgerechtigkeit überlässt der deutsche Rechtsstaat der Willkür von Jagdverbänden und Behörden. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff.

Jungtiere, die Kleintierjäger im Rahmen dieser nun wieder möglichen Jagd in Hessen töten, werden fast ausschließlich „entsorgt“: Jäger werfen sie in die nächste Hecke oder nutzen sie bestenfalls als Luder für Wildschweine oder – so pervers es ist – für die Jagd auf Fuchseltern, deren Schonzeit ab Mitte August endet.

Jagdverbände und einschlägige Zeitschriften gaukeln der Öffentlichkeit vor, dass die Jagd während der Aufzuchtzeit erforderlich sei, um Feldhasen, Fasanen und Rebhühnern auf die Beine zu helfen, weil die ins Beutespektrum der bejagten Tierarten fallen. Mal abgesehen davon, dass der einzige Zweck solcher „Hegemaßnahmen“ wohl die anschließende jagdliche „Ernte“ genau dieser gefährdeten Arten ist, ist sie keineswegs zielführend. Obwohl junge und erwachsene Füchse und Waschbären in den Jahrzehnten vor der Einführung einer Schonzeit in 2016 in Hessen und anderen Bundesländern beliebig gejagt wurden, sind die Zahlen der Feldhasen, Rebhühner und Fasanen in dieser Zeit beständig und signifikant zurückgegangen.

Die erneute Zulassung der Jagd auf „juvenile“ Füchse oder Waschbären – auf Deutsch: Tierkinder – wird an der prekären Situation der vielen gefährdeten Arten nichts ändern. Die deutsche und die europäische Politik haben es schon lange – nach der Musik der Bauernlobby tanzend – geschafft, Lebensräume von Rebhühnern, Feldhasen und Co. nachhaltig zu zerstören und die Nahrungsgrundlagen zu vergiften.

PM: Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V.

NHR

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