Gescheitert: Paar erhält trotz Fall aus dem Bett Kaufpreis nicht zurück

Gescheitert: Paar erhält trotz Fall aus dem Bett Kaufpreis nicht zurück
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Vor dem Landgericht Düsseldorf sorgte jüngst ein kurioses Verfahren für Aufmerksamkeit. Ein Paar hatte gegen den Händler eines Bettes geklagt, weil es ständig in die Besucherritze gerutscht und aus dem Bett gefallen sei. Sie wollten aufgrund der Probleme den Kaufpreis zurückerstattet bekommen. Nachdem das Paar schon einmal vor den Richtern scheiterte, sollte nun das Landgericht Düsseldorf entscheiden. Doch auch hier konnte das Paar die Justiz nicht überzeugen. Dabei entschieden sich die Richter sogar für die Zusammenarbeit mit einem Polsterermeister, der zum Probeliegen eingeladen wurde.

 

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Boxspringbett. Boxspringbetten haben einen speziellen Aufbau, weshalb sie höher sind als dies bei klassischen Ehebetten der Fall ist. Die dicken Matratzen drifteten bei dem Bett des klagenden Paares in der Mitte auseinander, wodurch eine deutliche Besucherritze entstand. Die Händler dieser Betten können nach dem jüngsten Verfahren aufatmen. So erklärten die Richter bei der Urteilsverkündung, dass es keineswegs als Makel angesehen werden könnte, wenn sich die dicken Matratzen bewegen. Darüber hinaus seien die Bewegungen keineswegs so gravierend, wie es von dem Paar beschrieben wurde. Demnach zeigten sich beim Probeliegen für das Verfahren zwar leichte Schwingungen bei den Matratzen, diese bleiben aber trotzdem in ihrer Positionierung.

 

Das aus Dormagen stammende Paar klagte in dem Verfahren gegen das Möbelhaus, bei dem das Doppelbett gekauft wurde. Insgesamt 1.500 Euro kostete das Bett, das mit zwei unterschiedlich einstellbaren Liegeflächen versehen ist. Nachdem es an das Paar ausgeliefert wurde, forderten diese nach einer Weile von dem Möbelhaus den Kaufpreis zurück. Der Händler wollte das Bett aber nicht zurücknehmen und verwies hier auf einen einwandfreien Zustand des Möbels.

 

Schon das Amtsgericht gab in erster Instanz dem Möbelhaus Recht. Das Ehepaar ging aber noch einen Schritt weiter und zog vor das Landgericht. Doch auch hier stimmten die Richter dem Möbelhaus zu und beriefen sich in der Urteilsverkündung auf die Erklärungen von einem Sachverständigen, der das Bett selbst testete.

 

Die Richter verwiesen dabei noch einmal auf die grundlegenden Merkmale der Boxspringbetten. Boxspringbetten haben einen speziellen Matratzenaufbau, zu denen auch ein dünner Topper als Abschluss gehört. Die Hersteller verzichten aufgrund dieses speziellen Aufbaus auf die Seitenwände, die bei anderen Betten dafür sorgen, dass sich die Matratzen nicht verschieben. Stattdessen werden beim klassischen Boxspringbett Kopfteil und Fußende genutzt, um die Matratzen zu fixieren. So befindet sich hierfür am Fußende ein Aufnahmebügel. “Diese Konstruktion sorgt immer für ein leichtes Mitschwingen der Matratzen und schafft eben nicht den Halt, der sonst durch den Bettkasten garantiert wird. Doch die fehlende Seitenwand und der spezielle Aufbau bescheren diesen Betten ebenso wichtige Vorteile. Die fehlenden Seitenwände machen es beispielsweise leichter, in das Bett einzusteigen.”, erklärt Laura Schäfer von Einrichtungsradar. Durch den üppigen Aufbau bieten die Betten zudem den Vorteil, dass sie das Aufstehen erleichtern. Das ist gerade für Menschen wichtig, die eventuell an Mobilitätseinschränkungen sowie Schmerzen leiden und am Morgen deswegen beim Aussteigen aus dem Bett Probleme haben.

 

Schon seit einigen Jahren befinden sich die Boxspringbetten in Deutschland auf dem Vormarsch. Grund hierfür sind letzten Endes auch die Topper, die bei Bedarf eine günstige Anpassung des Härtegrades ermöglichen und so einen erholsamen Schlaf fördern.

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