Verbot von Streusalz in Kassel

Verbot von Streusalz in Kassel
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Aus aktuellem Anlass weist das Umwelt- und Gartenamt darauf hin, dass gemäß Winterdienstsatzung die regelmäßige Verwendung von Streusalz verboten ist. Die Empfehlung der Stadt ist: abstumpfende Streumittel wie Sand, Granulat oder Split zu nutzen. Das Streugut sollte das Umweltzeichen Blauer Engel tragen, weil salzfrei.
„Auftausalz, chemisch wirkende Stoffe sowie Mischungen solcher Stoffe miteinander oder mit anderem Material dürfen nicht verwendet oder abgelagert werden“, heißt es in der seit 2001 gültigen Satzung. Nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel Eis-Regen, „wenn Glätte nicht auf andere zumutbare Weise beseitigt bzw. ausreichend abgestumpft werden kann“, ist die Verwendung erlaubt.

Weiterhin ist die Verwendung aus Sicherheitsgründen auf Treppen, Brücken und an Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs zulässig, jedoch muss die Salzmenge auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden (nicht mehr als 20 gr/m², entspricht einem Esslöffel) „In keinem Fall darf jedoch Auftausalz, mit Salz vermischter Schnee und Salzlauge in den Wurzelbereich von Bäumen gelangen“, erläutert Umwelt- und Gartenamtsleiterin Dr. Anja Starick. „Denn Salz schädigt Bäume und Boden in ganz erheblicher Weise. Es reichert sich über Jahre an, kann je nach Standort auch bis in das Grundwasser vordringen und ist in jedem Fall extrem nachteilig für die Vitalität der Bäume.“

Dies hängt damit zusammen, dass das im Boden angereicherte Salz andere, für die Ernährung der Bäume wichtige Mineralstoffe, verdrängt und die Bäume diese nicht mehr aufnehmen können. Sie weisen dann innerhalb kurzer Zeit Mangelerscheinungen in Form von Blattrandnekrosen auf, bis die Blätter schließlich ganz und vorzeitig abfallen. Weiterhin wird die Wasseraufnahme der Bäume erheblich eingeschränkt, was insbesondere vor dem Hintergrund der immer heißeren und trockneren Sommer die ohnehin schon gestressten Bäume zusätzlich schwächt.

„Auf diese Weise geschädigte Bäume können ihre wichtigen ökologischen Funktionen nicht mehr wahrnehmen. In Zeiten des Klimawandels benötigen wir mehr denn je viele große, gesunde und kräftige Bäume an Straßen und in Wohngebieten“, hält Stadtbaurat Christof Nolda fest. Die Wirkungsweise von Streusalz im Boden ist überaus komplex und schädigt auch das Bodenleben sowie die Bodenstruktur. Versalzte Böden sind weitgehend leblos und nicht mehr als Substrat für Pflanzen geeignet. Sie müssen ausgebaut und entsorgt werden.

Vielen unbekannt ist auch, dass gemäß Winterdienstsatzung Streusalzreste entfernt werden müssen und nicht einfach auf dem Gehweg verbleiben dürfen. Diese schädigen nicht nur Boden und Vegetation, sondern auch Haustiere wie Katzen und Hunde, die beim Durchlaufen von gesalzten Flächen Reizungen an den Tatzen erleiden können.
Wegen der erheblichen schädlichen Wirkung von Streusalz ist gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer c der Winterdienstsatzung das Verwenden des verbotenen Streugutes (Auftausalz) ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.

Rechtsgrundlage:
§6 der Winterdienstsatzung Beseitigung von Glätte
(1) Bei Schnee‐ und Eisglätte sind die gemäß § 5 zu räumenden Flächen so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern möglichst gefahrlos genutzt werden können. Die Beschaffung des Streugutes ist Sache des Winterdienstpflichtigen.
(2) Auftausalz, chemisch wirkende Stoffe sowie Mischungen solcher Stoffe miteinander oder mit anderem Material dürfen nicht verwendet oder abgelagert werden. Das Verbot des Satzes 1 gilt nicht für Treppen, Brücken und an Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs.
(3) Ausnahmsweise darf Auftausalz gestreut werden, wenn Glätte nicht auf andere zumutbare Weise beseitigt bzw. ausreichend abgestumpft werden kann; die Salzmenge ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Hierbei dürfen Auftausalz, mit Salz vermischter Schnee und Salzlauge nicht in den Wurzelbereich von Bäumen gelangen.
(4) Das Streugut darf keine für Haustiere oder die Straßen schädlichen Bestandteile enthalten. Streugutrückstände müssen sobald wie möglich wieder beseitigt werden.

Die Winterdienstsatzung ist unter folgendem Link zu finden: https://www.kassel.de/satzungen/winterdienstsatzung.php

PM: Stadt Kassel

NHR

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