Bis Oktober 2021: Stadt will Gebühren für Sondernutzung erlassen

Bis Oktober 2021: Stadt will Gebühren für Sondernutzung erlassen
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Die Stadt Kassel setzt ihre Unterstützung für Gewerbetreibende in Gastronomie und Einzelhandel fort: Der bereits im vergangenen Sommer geltende Erlass von Sondernutzungsgebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen soll bis 31. Oktober 2021 verlängert werden.

Einen entsprechenden Beschluss hat jetzt der Magistrat gefasst. Abschließend entscheidet darüber noch die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am Montag, 7. Dezember.

Oberbürgermeister: Stadt unterstützt Gastronomie und Einzelhandel
„Gerade Gastronomie und Einzelhandel sind durch die Folgen der Corona-Pandemie in besonderem Maße betroffen. Wir wollen die Betriebe, die auch in den kommenden Monaten große Herausforderungen zu bewältigen haben, in dieser besonderen Situation mit dem Gebührenerlass unterstützen“, betont Oberbürgermeister Christian Geselle.

In der vergangenen Freiluft-Saison war das Ordnungsamt der Stadt Kassel mit vielen Gewerbetreibenden im Gespräch. „Wo es möglich war und ist, werden wir auch über den Gebührenerlass hinaus weiterhin Unterstützung bieten. Dabei gehen wir pragmatisch vor und prüfen in jedem Einzelfall die Möglichkeiten, inwiefern öffentliche Flächen auch zusätzlich für Außenbereiche der Gastronomie oder für den Verkauf genutzt werden können“, sagt Ordnungsdezernent Dirk Stochla. „In Abstimmung mit benachbarten Anliegern wollen wir auch in den kommenden Monaten gute und pragmatische Lösungen finden.“

Ordnungsamt im Gespräch mit Gewerbetreibenden
Lösungen wie die Nutzung von Parkplätzen, die normalerweise bewirtschaftet werden, müssen Gewerbetreibende aber in jedem Fall mit dem Ordnungsamt der Stadt Kassel absprechen und beantragen. „Der Gebührenerlass ist kein Freibrief dafür, dass alle öffentlichen Flächen uneingeschränkt zu jeder Zeit genutzt werden dürfen“, erläutert Stochla.

Pro Jahr hat die Stadt Kassel Erträge zwischen 300.000 und 400.000 Euro aus Sondernutzungsgebühren. Die Gebührenhöhe ist für einzelne Gewerbetreibende unterschiedlich.

PM: Susanne Albert

NHR

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