Corona: Stadt Kassel erlässt neue Allgemeinverfügung – Ausweitung der 3G-Regel

Corona: Stadt Kassel erlässt neue Allgemeinverfügung – Ausweitung der 3G-Regel
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Die Stadt Kassel hat die aktuelle Corona-Lage aufgrund gestiegener Infektionszahlen unter Berücksichtigung der Hospitalisierungsrate, der Belegungsrate in den Krankenhäusern und des Impffortschritts intensiv bewertet und die in der Allgemeinverfügung vom 20. August 2021 geregelten Maßnahmen sinnvoll ergänzt bzw. angepasst. Die Änderungen treten am Montag, 6. September 2021, in Kraft.

„In erster Linie werden wir die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) dort ausweiten, wo es aufgrund der potentiellen Kontaktmöglichkeiten angezeigt ist“, nennt Oberbürgermeister Christian Geselle das zentrale Element der neuen Allgemeinverfügung. So muss nun auch in den Außenbereichen der Gastronomie, bei Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie vor dem Einlass auf die Außenflächen von Sportstätten ein entsprechender Negativnachweis vorgelegt werden. Kinder unter 6 Jahren sind weiterhin von der Pflicht, einen Testnachweis in oben genannten Situationen zu erbringen, ausgenommen.

Bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten (Theater, Oper, Kino, Konzerte) wird die maximale Teilnehmerzahl auf 100 Personen in Innenräumen sowie 200 Personen im Freien reduziert. Geimpfte und genesene Personen werden bei der Personenhöchstgrenze weiterhin jedoch nicht eingerechnet.

„Geimpfte und Genesene werden durch die neue Allgemeinverfügung nur sehr wenig Einschränkung erfahren – das öffentliche Leben soll möglichst ungehindert stattfinden können“, sagt Oberbürgermeister Geselle.

Ein pandemiegerechtes Verhalten (Beachtung eines Abstands von 1,5 Metern, Hygiene- und Lüftungsregelungen) und bisherige Schutzmaßnahmen, wie das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. beim Einkauf oder im ÖPNV) bleiben weiterhin wichtig.

Oberbürgermeister Christian Geselle abschließend: „Mit einem zukunftsgerichteten Konzept legen wir bei unseren Maßnahmen einen Fokus auf die Belegungs- und Hospitalisierungsrate und lösen uns von der ausschließlichen Betrachtung der Inzidenz. Ziel muss es sein, weiter offensive Aufklärung zu betreiben und damit die Impfquote zu erhöhen. Um noch mehr Menschen mit niedrigschwelligen Angeboten zu erreichen, kommen wir auch zu den Menschen in die Stadtteile.“

Hier setzt die Stadt Kassel unter anderem einen Impfbus ein. Weiterhin können sich alle Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung auch im City‐Point in der Innenstadt montags bis samstags von 10 bis 18 Uhr und im Impfzentrum Kassel direkt neben dem Auestadion sieben Tage die Woche von 9 bis 17 Uhr gegen das Corona‐Virus impfen lassen.

Die Allgemeinverfügung wird in einer Sonderausgabe des Amtsblattes der Stadt Kassel veröffentlicht und ist dann abrufbar unter www.kassel.de/amtsblatt.

Aktuelle Informationen auf www.kassel.de/corona.

PM: Stadt Kassel

NHR

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