Kassel: Betrügerische Fast-Food-Bestellung mit gehacktem Konto: Streifen nehmen bei Übergabe drei Tatverdächtige fest
NeusteZunächst schöpften die Mitarbeiter eines Schnellrestaurants in Kassel -Mitte keinen Verdacht, als bei ihnen am gestrigen Donnerstagabend telefonisch eine nicht ungewöhnliche größere Essensbestellung in Höhe von 60 Euro mit Lieferwunsch einging. Da sie dann aber deutliche Parallelen zu einer betrügerischen Bestellung erkannten, die einige Tage zuvor, am Montag, aufgegeben worden war und bei der die Täter mit einem „gehackten“ Konto eines Online-Bezahldienstes bezahlten, alarmierten sie die Kasseler Polizei. Die daraufhin sofort eingeleiteten operativen Maßnahmen führten schließlich zur Festnahme von einem 18 und zwei 19 Jahre alten Tatverdächtigen am Übergabeort des Fast-Foods. Wie sich herausstellte, hatten die Mitarbeiter des Schnellrestaurants den richtigen Riecher gehabt. Auch in diesem Fall erfolgte die Bezahlung vermutlich über ein „gehacktes“ Online-Konto.
Die Mitteilung hinsichtlich der mutmaßlich an Betrüger auszuliefernde Essensbestellung ging gegen 18:30 Uhr gerade noch rechtzeitig bei der Kasseler Polizei ein. Die anschließende Auslieferung des Essens gegen 19 Uhr fand so bereits unter den Augen von Beamten des Kriminaldauerdienstes und des Polizeireviers Süd-West statt. Auf einem Parkplatz im Schwarzwaldweg im Stadtteil Süsterfeld konnten sie den Abholer, einen der beiden 19-Jährigen, festnehmen. Seine beiden Freunde, die sich in der Nähe aufhielten, versuchten anschließend vergeblich unerkannt zu entkommen, gingen der Polizei aber dennoch ins zuvor gespannte Netz. Alle drei Tatverdächtigen mussten die Beamten anschließend mit auf die Dienststelle begleiten. Wie sich herausstellte, war auch in diesem Fall wieder über ein Konto desselben Online-Bezahldienstes bezahlt worden. Ein Zusammenhang zu dem ersten Betrugsfall, der sich am Montag ereignet hatte, ist nach derzeitigem Stand anzunehmen.
Die weiteren Ermittlungen gegen das Trio wegen Betrugs und Ausspähens von Daten werden nun vom für Internetkriminalität zuständigen Zentralkommissariat 50 des Polizeipräsidiums Nordhessen geführt und dauern an. Der 19-jährige Abholer muss sich zudem wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten, da die Beamten bei ihm ein Tütchen mit Marihuana gefunden hatten.
PM: Polizeipräsidium Nordhessen (HJ)