Erneuter Vogelgrippefall in der Stadt Kassel – Konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich

In der Stadt Kassel ist erneut ein Fall von Vogelgrippe bei einem Wildvogel aufgetreten: Bei einem Bussard, der tot im Stadtteil Wolfsanger aufgefunden wurde, hat sich der Verdacht auf das Vogelgrippe-Virus bestätigt. Der derzeit grassierende Erreger H5N8 wurde nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat als nationales Referenzlabor heute einen entsprechenden Vorbefund des Hessischen Landeslabors (LHL) bestätigt. Damit gibt es seit Ausbruch des Vogelgrippegeschehens in Hessen nun 64 bestätigte Fälle des aktuellen Erregers, darunter 63 Wildvögel und ein Pelikan aus dem Opel-Zoo.

Bereits Anfang März war bei einem Graureiher, der tot im Risikogebiet der Stadt Kassel aufgefunden wurde, das Vogelgrippevirus festgestellt worden. Während noch Ende Februar deutschlandweit eine starke Zunahme positiver Wildvogelfunde zu verzeichnen war, gehen die Meldungen seit Mitte März stark zurück. Dennoch kommt es nach wie vor zu Meldungen einzelner H5N8 infizierter Wildvögel, wobei überwiegend Wasservogelarten und – wie im vorliegenden Fall – Greifvögel betroffen sind.

Im näheren Umkreis um den Fundort des toten Bussards finden sich nur kleinere Geflügelhaltungen und Hobbyhaltungen. Zwar wurde die Stallpflicht durch Allgemeinverfügung des Amtes Lebensmittelüberwachung /Tiergesundheit der Stadt Kassel mit Wirkung vom 25. März 2017 weitgehend aufgehoben und nur noch auf das definierte Risikogebiet der fuldanahen Bereiche beschränkt. Eine erneute Reglementierung von Geflügelhaltungen im Umkreis des Fundortes im Sinne einer Wiederaufstallung ist nach dem Ergebnis einer aktuellen Risikoeinschätzung grundsätzlich jedoch nicht erforderlich.

Der erneute Fall macht aber deutlich, dass die Vogelgrippegefahr noch nicht vollständig gebannt ist und weiterhin die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen notwendig ist; hierzu gehören insbesondere Reinigungs-und Desinfektionsmaßnahmen, Zutrittsbeschränkungen, wildvogelgeschützte Fütterung und entsprechende Futter-/ Einstreulagerung sowie das Verbot der Tränkung mit Oberflächenwasser. Geflügelhalter sind daher nach wie vor zur größten Sorgfalt bei der Umsetzung solcher Hygienemaßnahmen – die auch für Kleinst- bzw. Hobbyhaltungen gelten – aufgerufen. Geflügelhaltungen im näheren Umkreis um den Fundort des toten Bussards werden amtstierärztlich hinsichtlich der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen überprüft.

Merkblätter und nähere Informationen können abgerufen werden im Serviceportal der Stadt Kassel unter
http://www.serviceportal-kassel.de/cms05/dienstleistungen/145918/index.html.

Wer einen toten Wildvogel – insbesondere Wasservögel und Greifvögel – im Stadtgebiet findet, sollte dies melden. Kontakt: Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit, Tel. 0561/ 787-33 36 oder veterinaer@kassel.de. Vogelkadaver sollten schon allein aus allgemeinen hygienischen Gründen nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Hunde sollten von Tierkörpern möglichst ferngehalten werden.

Quelle: Stadt Kassel (JH)

NHR

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