Bundestagswahl: Briefwahl rechtzeitig beantragen!

Bundestagswahl: Briefwahl rechtzeitig beantragen!
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Wer bei der anstehenden Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, nicht in einem Wahllokal wählen und deshalb Briefwahl beantragen möchte, sollte einige Fristen beachten.

Anträge per Post, E-Mail oder online sollten bis spätestens Sonntag, 19. September, gestellt werden, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig per Post bei den Antragsstellern ankommen und termingerecht zurückgesandt werden können.

Persönlich können Briefwahlanträge im Briefwahlbüro (Bürgersaal des Rathauses) noch bis Freitag, 24. September, 18 Uhr, gestellt werden. Dafür müssen die Personen den Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Wenn möglich, sollte auch die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Im Briefwahlbüro kann direkt vor Ort gewählt werden. Eine Mitnahme der Wahl-Unterlagen ist auch möglich.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag, 26. September, um 18 Uhr im Rathaus vorliegen. Danach beginnt die öffentliche Auszählung der Stimmen. Wahlbriefe, die nach 18 Uhr eingehen, werden nicht geöffnet, die Stimmen damit nicht gezählt. Der Absender trägt die Verantwortung dafür, dass der Brief rechtzeitig vorliegt.

Briefwahlbüro bis 24. September geöffnet
Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses ist noch bis Donnerstag, 23. September, wie folgt geöffnet:

montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr,
mittwochs von 8 bis 18 Uhr,
freitags von 8 bis 12.30 Uhr
sowie samstags von 9 bis 12 Uhr.

Eine Ausnahme ist Freitag, 24. September: Hier hat das Briefwahlbüro bis 18 Uhr geöffnet. Bei Fragen ist das Briefwahlbüro zu den genannten Zeiten unter der Telefonnummer 787-8510 erreichbar.

Die Wahlbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass am Samstag, den 25. September, keine Anträge auf Briefwahl mehr entgegengenommen werden können.

Briefwahlunterlagen nicht erhalten
Briefwahlanträge werden im Briefwahlbüro regelmäßig innerhalb von 24 Stunden bearbeitet. Für die Zustellung per Post werden maximal vier Tagen angenommen. Wer die Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragt, aber noch nicht erhalten hat, sollte sich die Unterlagen ersetzen lassen. Bis Samstag, 25. September, 12 Uhr können nicht zugestellte Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro ersetzt werden. Gleichzeitig wird der ausgestellte Wahlschein ungültig gemacht. So wird durch die Wahlbehörde verhindert, dass eine Person zweimal wählen kann. Personen, denen die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig zugestellt werden, können nicht wählen gehen. im Wahllokal wählen.

Briefwahl bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
Verhindert eine nachgewiesene plötzliche Erkrankung den Gang zur Wahlurne, können die Betroffenen noch bis um 15 Uhr am Wahltag einen Wahlschein im zuständigen Briefwahlbüro beantragen. Dazu muss auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung eine Vollmacht ausgestellt werden, so dass die bevollmächtigte Person die Briefwahlunterlagen abholen kann. Bei der Abholung der Unterlagen ist zudem der Personalausweis oder Reisepass der erkrankten Person vorzulegen.

PM: Simone Scharnke

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