Gesetzlicher Infektionsschutz in Deutschland verbessert

Gesetzlicher Infektionsschutz in Deutschland verbessert

Region Kassel. Anfang Februar wurde im Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der internationalen Gesundheitsvorschriften in neuer Fassung verabschiedet. „Damit hat sich der gesetzliche Infektionsschutz in Deutschland entscheidend verbessert“, bewertet Dr. Karin Müller, Leiterin des Gesundheitsamtes Region Kassel, die Gesetzesänderung.

Die internationalen Gesundheitsvorschriften, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erlassen werden, sollen eine grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten verhindern. Sie enthalten daher besonders Regeln für die Hygiene im internationalen Flug- und Schiffsverkehr, aber auch Vorschriften für die einzelnen Länder zum besseren Infektionsschutz im Inland.

Auch für die Region Kassel spielen diese Vorschriften eine wichtige Rolle. Dr. Müller: „Die Weltgesundheitsorganisation verpflichtet uns genauer auf die fälschlich so genannten Kinderkrankheiten zu achten, wie Mumps, Windpocken, Keuchhusten und Röteln“. Hier ist eine neue Meldepflicht für Ärzte und Laboratorien eingeführt worden, damit die Gesundheitsämter einen besseren Überblick über das Vorkommen dieser Erkrankungen in Deutschland bekommen. Bessere Daten sollen dabei helfen, Impfkampagnen punktgenauer anzupassen. „Mit der Eröffnung des Flughafens Kassel-Calden im Jahre 2013 werden wir außerdem auch direkt vom internationalen Flugverkehr berührt“. Dies führe dazu, dass das Gesundheitsamt Region Kassel einen flughafenhygienischen Dienst einrichten muss. „Wir müssen Regelungen treffen, wie wir vorgehen, wenn Menschen mit Krankheiten in Kassel-Calden landen, die sie aus dem Ausland mitgebracht haben.“

 

L.Müller

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