COMPUTER BILD: Zwei Urteile rechtskräftig

COMPUTER BILD: Zwei Urteile rechtskräftig

Harter Schlag gegen Tauschbörsen und Raubkopierer

Hamburg (ots) – Online-Tauschbörsen konnten sich bislang aus der Verantwortung ziehen / Europäischer Gerichtshof entscheidet: Plattformen sind für ihre Inhalte verantwortlich / Internetprovider können zum Sperren von Websites verpflichtet werden / Urteil Bundesgerichtshof: Ahndung von Privatpersonen wird vereinfacht

Online-Tauschbörsen wie „The Pirate Bay“ oder „Serienjunkies.org“ gibt es unzählige. Nutzer können Musik, Videos und Software hochladen, um sie mit anderen zu teilen. Viele Anbieter besitzen jedoch nicht die Rechte dazu, das heißt: Neue Blockbuster und PC-Spiele werden dort als Raubkopien verbreitet. Wie zwei aktuelle Urteile nun Betreibern und Usern dieser Plattformen den illegalen Datenaustausch künftig erschweren, erklärt COMPUTER BILD in der aktuellen Ausgabe 17/2017 (EVT: 5.8.2017). Bisher zogen sich die Betreiber von Online-Tauschbörsen aus der Verantwortung. Ihr Argument: Sie stellen nur ein Forum zur Verfügung, dass manche Nutzer dort Links zu illegalen Downloads verbreiten, liege nicht in ihrer Verantwortung. „Doch diese Argumentation zieht künftig nicht mehr“, sagt COMPUTER BILD-Redakteur Rainer Schuldt. „Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Plattformen für ihre Inhalte sehr wohl verantwortlich sind. Ein weiteres Urteil des Bundesgerichtshofs macht es geschädigten Firmen in Zukunft leichter, illegale Uploads von Musik, Spielen und Filmen aufzuklären.“

Das Urteil besagt: Betreiber von Seiten, die wissentlich den Austausch von Filmen und Musik ermöglichen – auch wenn nicht sie selbst, sondern ihre Nutzer die Raubkopien zur Verfügung stellen – verletzen das Urheberrecht. Internetprovider können dazu verpflichtet werden, Seiten mit illegalen Inhalten zu sperren. Wenn das passiert, ist es für Nutzer erheblich schwieriger, die Homepage zu besuchen. Die Folge: Die Werbeeinnahmen brechen ein und das Betreiben der Seite lohnt sich nicht mehr. Zunächst betrifft diese Entscheidung nur den niederländischen Zugang zu „The Pirate Bay“. Doch Experten gehen davon aus, dass ein Grundsatzurteil vorliegt, das sich auch auf andere Plattformen und Provider der EU auswirkt.

Ein zweites Urteil des Bundesgerichtshofs erleichtert es, Privatpersonen anzuzeigen. Download und Upload von Raubkopien sind Straftaten – wer dabei erwischt wird, kann von den Urhebern auf Schadensersatz verklagt werden. Bisher war es teilweise sehr aufwendig, an die persönlichen Daten dieser Nutzer zu kommen. Der Bundesgerichtshof entschied: Eine richterliche Genehmigung genügt, um die Daten abzufragen – ganz gleich ob der Nutzer Kunde bei einem eigenständigen Netzbetreiber ist oder bei einem Provider, der ein Fremdnetz nutzt. „So wird es künftig für die Urheber einfacher, Rechteverstöße zu ahnden und die Personen juristisch zu belangen“, sagt Schuldt.

Den vollständigen Artikel „Schluss mit lustig“ finden Sie in der aktuellen Ausgabe 17/2017 von COMPUTER BILD, die ab 5. August 2017 im Zeitschriftenhandel erhältlich ist. COMPUTER BILD im Internet: www.computerbild.de

PM: COMPUTER BILD (JH)

Merken

NHR

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte löse zur Spamvermeidung diese Rechenaufgabe (in Zahlen): * Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner