Weniger Windpocken-Infektionen im Landkreis Kassel

8 Fälle im Jahr 2017 – Krankheitsverlauf bei Erwachsenen häufig schwerer als bei Kindern – STIKO empfiehlt Impfung

Wiesbaden/Kassel, 01.02.2018 – Im Jahr 2017 wurden im Landkreis Kassel 8 Infektionen mit Windpocken registriert. 2016 waren es 24 Erkrankungen (2015: 25). Ähnlich ist die Zahl aus der Stadt Kassel aus, dort gab es vergangenes Jahr 9 Fälle (2016: 25; 2015: 16). Dies teilt die IKK classic mit, die aktuelle Zahlen des Robert Koch-Instituts ausgewertet hat. „Die Statistik zeigt noch keinen eindeutigen Trend, da Windpocken erst seit 2013 meldepflichtig sind“, erklärt Sven Keiner von der IKK classic in Hessen.

Windpocken werden durch das Varizella-Zoster-Virus hervorgerufen und sind hochansteckend. Daher stammt auch die Bezeichnung: Das Virus kann leicht über die Luft („mit dem Wind“) einige Meter weit übertragen werden. Der Aufenthalt mit einer infizierten Person im gleichen Raum reicht deshalb häufig für eine Ansteckung aus. Typisch für die Erkrankung sind leichtes Fieber und stark juckender Hautausschlag mit kleinen, runden oder ovalen, roten Flecken. Sie verteilen sich über den gesamten Körper und das Gesicht. Bei Kindern verläuft die Erkrankung meist komplikationslos und dauert etwa sieben bis zehn Tage an. Zwar gelten Windpocken als Kinderkrankheit, dennoch können auch Erwachsene, die nicht geimpft sind oder keine Windpocken als Kind hatten, an der Virus-Infektion erkranken. Bei ihnen ist der Krankheitsverlauf häufig schwerer und kann in Einzelfällen durch eine Lungen- oder Hirnhautentzündung verkompliziert werden.

Die IKK classic rät erkrankten Personen, sich schnell in ärztliche Behandlung zu begeben. Vor allem bei Kindern müsse ein Arzt entscheiden, ob und welche fiebersenkende Mittel verabreicht werden, da die Einnahme bestimmter Wirkstoffe während der Infektionszeit gefährliche Folgen haben kann.

Eine Impfung gegen Windpocken empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Kindern im Alter von 11 bis 14 Monaten (1. Impfung) und 15 bis 23 Monaten (2. Impfung). Erfolgte die Impfung nicht im empfohlenen Alter, kann sie zu jedem Zeitpunkt nachgeholt werden.

PM: Sven Keiner Pressereferent Hessen (HJ)

NHR

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